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UBsKM anlässlich 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention

Fachinfo
Erstellt von Norbert Struck

Anlässlich 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention und der Diskussion um Kinderrechte ins Grundgesetz appellierte der UBsKm an alle politischen und gesellschaftlichen Akteure, endlich dauerhaft mehr in den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt zu investieren. Es reiche nicht aus, dass sich politische Parteien für Kinderrechte im Grundgesetz einsetzen. Entscheidend sei, dass jetzt gleichzeitig in den Wahlprogrammen für die Bundestagswahl 2017 konkret vorgesehen wird, den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt in Deutschland dauerhaft zu verbessern und dafür die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereit zu stellen

Zum Festakt 25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention sprachen heute Bundesmnisterin Manuela Schwesig und Bundesminister Heiko Maas. Beide würdigten die Fortschritte, die sich in der Rechtswirklichkeit für Kinder seit Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention ergeben haben und sprachen sich dafür aus jetzt mit der Verankerung der Kinderrechte ins GG einen notwendigen und überfälligen nächsten Schritt zu gehen. Sie verwiesen auf die Initiative aus NRW im Bundesrat, die Kinderrechte in Art. 6 GG zu verankern.
In der anschließenden - von Sandra Maischberger moderierten - Podiumsdiskussion fand dieses ungeteilte Zustimmung von Prof. Jörg Maywald (NC), Frau Ministerin Grimm-Benne (LSA) als Vorsitzende der Jugendminister*innenkonferenz und Prof. Beate Rudolf, der Präsidentin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Einen speziellen Aspekt der to-do-Agenda spricht der UBsKM in seiner Pressemitteilung aus diesem Anlass an:
170404_PM_Missbrauchsbeauftragter zu 25 Jahre UN Kinderrechtskonvention.pdf170404_PM_Missbrauchsbeauftragter zu 25 Jahre UN Kinderrechtskonvention.pdf