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Aktuelle Problemanzeigen im Zusammenhang mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG und dem Schutz vor Gewalt

Seit Inkrafttreten der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG im Jahr 2016 sind erhebliche Probleme in Bezug auf den Gewaltschutz Geflüchteter entstanden. So werden die spezifischen Belange von gewaltbetroffen Geflüchteten, insbesondere von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen, durch die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnsitzregelung nicht hinreichend berücksichtigt. Wohnsitzauflagen stellen oftmals eine erhebliche Hürde für einen schnellen und effektiven Gewaltschutz dar. In einem aktuellen Papier des Paritätischen werden Problembereiche, die im Zusammenhang mit der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG und dem Schutz vor Gewalt stehen, skizziert, Fallbeispiele aus der Praxis dargestellt und Handlungsempfehlungen abgeleitet.

Seit Inkrafttreten der Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG im Jahr 2016 sind erhebliche Probleme in Bezug auf den Gewaltschutz Geflüchteter entstanden. So werden die spezifischen Belange von gewaltbetroffen Geflüchteten, insbesondere von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Frauen, durch die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnsitzregelung nicht hinreichend berücksichtigt. Die Härtefallregelung ist unzureichend und der Antragsprozess zur Aufhebung von Wohnsitzauflagen führt in der Praxis häufig zu Komplikationen und für Frauenhäuser zu erheblichen Aufnahmehürden. Insgesamt stellt die Wohnsitzregelung oftmals eine erhebliche Hürde für einen schnellen und effektiven Gewaltschutz dar. Die Wohnsitzregelung widerspricht damit der Istanbul-Konvention, nach der allen Frauen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, Gewaltschutz zuteilwerden soll (Art. 4 der Istanbul-Konvention).

Der Paritätische hat grundsätzliche Bedenken sowie gesetzlichen Änderungsbedarf bereits in seinen Stellungnahmen zur Wohnsitzregelung nach § 12a AufenthG vorgebracht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes am 12.07.2019 wurde die Wohnsitzregelung nun dauerhaft und mit einigen Modifizierungen implementiert. Nach wie vor sieht der Paritätische großen Handlungsbedarf und hat diesen entsprechend in einem aktuellen Papier geltend gemacht.

Problemanzeigen Gewaltschutz vs Wohnsitzregelung_DPVW.pdfProblemanzeigen Gewaltschutz vs Wohnsitzregelung_DPVW.pdf