Geplante Zurückweisung von Schutzsuchenden an der deutschen Grenze rechtswidrig
Die Zurückweisung von Schutzsuchenden, die bereits in der EU registriert wurden, an der deutschen Grenze wäre rechtswidrig. Sie wäre, wie Kerstin Becker, Referentin für Flüchtlingshilfe und Flüchtlingspoltik beim Paritätischen Gesamtverband in der beigefügten Fachinformation aufzeigt, mit dem vorrangig zu berücksichtigenden EU- Recht nicht vereinbar.