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Klage Ausbildungsfördersintrumente für junge Geflüchtete + Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Bleibeperspektive

Im Rahmen einer Klagebegründung und eines Eilantrages an ein Sozialgericht, in dem gegen die Ablehnung von Berufsausbildungsbeihilfe geklagt wird, setzt sich David Werdermann, Rechtsreferendar am Kammergericht Berlin und früher wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Freiburg umfassend mit der Konstruktion der „Bleibeperspektive“ als Zugangskriterium zu verschiedenen Integrationsmaßnahmen auseinander. In der juristischen Auseinandersetzung wird dargelegt, warum die "gute Bleibeperspektive" nicht allein nach dem Herkunftsstaat bestimmt werden darf, sondern auch andere Umstände, insbesondere die Aufnahme einer Ausbildung, in die Prognose mit einzubeziehen sind.

Der Kläger stammt aus einem Land mit vermeintlich nicht guter Bleibeperspektive und die beklagte Agentur für Arbeit vertritt die Meinung, dass sich diese allein nach dem Herkunftsland bestimmt. Um zu verstehen, was mit einer bestimmten Rechtsnorm - im vorliegenden Fall der § 132 Abs. 1 Nr. 2 SGB III - gemeint ist, bedienen sich Juristen der Methode der Auslegung. Werdermann zeigt anhand der Auslegung nach dem Wortlaut, dem Zweck, der Entstehungsgeschichte, der Gesetzessystematik und des Verfassungsrechts auf, dass bei Aufnahme einer Ausbildung ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist. Dementsprechend wird beantragt, Berufsausbildungsbeihilfe zu gewähren.

Die politisch entschiedene Unterteilung, wonach nur Geflüchtete im Asylverfahren mit sog. "guter Bleibeperspektive" in eine frühe Förderung einbezogen werden und andere Flüchtlinge ausgeschlossen werden, hält der Paritätische für grundsätzlich falsch. Mit Blick auf den Zugang zu Förderinstrumenten setzt sich der Verband für eine Angleichung mit dem Zugang zur Ausbildung ein, d.h. Zugang für alle Geflüchteten zu allen Förderinstrumenten der Ausbildungsförderung nach drei Monaten des Aufenthalts.

Anbei finden Sie die vollständige, anonymisierte Klagebegründung.

Klage BAB_Argumentation Bleibeperspektive_Werdermann.pdfKlage BAB_Argumentation Bleibeperspektive_Werdermann.pdf

Eine weitere kritische Auseinandersetzung mit dem Konstrukt der Bleibeperspektive finden Sie in dem Aufsatz "Bleibeperspektive - Kritik einer begrifflichen Seifenblase" von Claudius Voigt, GGUA Münster unter folgendem Link: http://ggua.de/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/bleibeperspektive.pdf