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Paritätischer kritisiert Gesetzesvorhaben im Asyl- und Aufenthaltsrecht

Voraussichtlich gleich zehn Gesetzesentwürfe zur Asyl- und Aufenthaltspolitik werden in erster Lesung in den kommenden beiden Wochen in den Bundestag eingebracht.

Nach Analyse der AG Innenpolitik des Forum Menschenrechte, an der neben dem Paritätischen auch PRO ASYL, die Diakonie Deutschland, der Bundesfachverband umF und die BAfF angehören, bedeuten die meisten Regelungen wesentliche Verschärfungen und Verschlechterungen für Flüchtlinge. Auf einige Punkte, die der Paritätische besonders kritisch sieht, soll im Folgenden eingegangen werden:

  • Keine unabhängige Asylverfahrensberatung


Obwohl im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ausdrücklich aufgeführt und trotz eines erfolgreichen Pilotprojektes unternimmt die Bundesregierung keine Anstrengungen, ihr Versprechen auf eine unabhängige Asylverfahrensberatung zu gewährleisten. Es soll lediglich ein Zweistufiges Informationsmodell durch BAMF-Mitarbeiter*innen in AnkER-Zentren geben. Diese kann keine unabhängige Beratung ersetzen.

  • Hohe Hürden bei Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung


Im Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung werden viel zu hohe Voraussetzungen für Flüchtlinge formuliert, die für die meisten kaum erfüllbar sind. Darüber hinaus kann bzw. soll während der vorgeschriebenen Wartezeit von bis zu 12 Monaten abgeschoben werden. Viele Betriebe wollen hochmotivierte Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen und werden dies nach der Gesetzesänderung noch weniger tun können.

  • Extreme Kürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz


Seit 2016 stehen die eigentlich im Grundgesetz vorgesehenen Erhöhungen der Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz aus. Nun sind sogar weitere Verschärfungen geplant: Nach dem "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sollen Flüchtlingen, die in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt sind, alle Leistungen binnen zwei Wochen gekürzt werden, wenn sie ausreisepflichtig sind. Das halten wir für verfassungswidrig.

  • Massive Ausweitung der Abschiebehaft


Weiterhin sollen im sog. "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" die Voraussetzungen für die Anwendung von Abschiebehaft stark abgesenkt werden. Darüber hinaus soll eine neue Form von „Beugehaft“ eingeführt werden, mit der Personen bis zu 14 Tage inhaftiert werden können, nur weil sie nicht zu einem Termin beim Amtsarzt oder der zuständigen Botschaft erschienen sind. Die massive Ausweitung der Abschiebungshaft greift in vollkommen unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freiheit ein und lässt die Abschiebungshaft quasi zum Normalfall werden. Wir meinen, dass Inhaftierung immer das letzte Mittel bleiben muss – und keinesfalls wie geplant in regulären Justizvollzugsanstalten erfolgen darf!

190509_asyl.pdf190509_asyl.pdf

Die ausführliche Analyse der AG Innenpolitik des Forum Menschenrechte finden Sie hier: https://www.forum-menschenrechte.de/wirkung-der-aktuellen-gesetzesvorhaben-im-asyl-und-aufenthaltsrecht/

Ein aktuelles Statement anlässlich eines gemeinsamen Pressegespräches mit ProAsyl, insbesondere zur Frage der Ausweitung der Abschiebungshaft finden Sie hier: https://www.der-paritaetische.de/fachinfos/ausfuehrliche-kritik-an-gesetzesvorhaben-zu-asyl-und-aufenthaltpolitik/

Kontakt:
Kerstin Becker
Referentin Flüchtlingshilfe/-politik
Abteilung Migration und Internationale Kooperation

Telefon: 030 24636-431
E-Mail: asyl@paritaet.org