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Push-Back-Bericht veröffentlicht

ECRE-Organisationen aus Zentraleuropa veröffentlichten am 25. Januar 2017 in Prag einen Bericht über die erschreckende neue Realität an den östlichen EU-Aussengerenzen: rechtswidrige Zurückweisungen von Schutzsuchenden

Der Bericht behandelt die steigende Anzahl von illegalen Push-Backs an Europas Aussengrenzen in Bulgarien, Tschechien (Flughafen), Ungarn und Polen. Zudem gibt er einen Überblick über besorgniserregende Tendenzen in der slowenischen Politik und Gesetzgebung. Es wird über jedes Land einzeln auf etwa zwei Seiten ein Überblick gegeben über die relevanten nationalen Rechtsgrundlagen, über die aktuelle Situation in Bezug auf Push-Backs, über Fallprofile und -beispiele sowie über Vorschläge zur Verbesserung der Situation auf nationaler und EU-Ebene.

Der Bericht fordert interne und externe Monitoring-Mechanismen sowie Zugang für nationale und internationale Nicht-Regierungs-Organisationen und anderen Organisationen zu den Vorgängen an den Grenzen.

Bulgarien

2016 hat das Bulgarian Helsinki Committee (BHC) vermehrt Hinweise auf gewalttätige Push-Backs an der türkischen Grenze erhalten. Diese betreffen nicht nur Vorgänge an der Grenze selbst sondern auch in Grenzregionen innerhalb Bulgariens. Neben der Zurückweisung wird auch von Diebstählen (Geld, Wertsachen, sogar Nahrungsmittel) durch die bulgarische Polizei berichtet. Zudem soll die bulgarische Polizei auch Einschüchterungstaktiken wie Warnschüsse und den Einsatz von Hunden vornehmen.

Tschechien

Die einzige Aussengrenze Tschechiens befindet sich in der Transitzone am Flughafen Prag. Das Gesetz sieht zwar eine Art Flughafenverfahren vor, Schutzsuchende haben jedoch kaum Zugang, weder zum Asylverfahren noch zur dafür vorgesehenen Unterkunft am Flughafen. 2015 und 2016 hatten monatlich maximal zwei Personen Zugang zu diesem Verfahren, währenddessen 30-40 Entscheide pro Monat ergingen, die Einreise zu verweigern (inkl. für Personen aus Ländern wie Sri Lanka, Irak und die Demokratische Republik Kongo). Der Organization for Aid to Refugees (OPU) liegen zahlreiche Hinweise vor, dass ein Teil dieser Personen hätte Asyl beantragen wollen und teilweise auch Personen mit gültigen Visa abgewiesen und zurückgeschickt wurden.

Ungarn

Ungarn hat einen Grenzzaun zu den Nachbarländern Serbien und Kroatien errichtet. Es gibt je eine Transitzone (Röske und Tompa), dort wird pro Tag 20 bis 30 Asylsuchenden die Einreise gewährt. Push-Backs wurden in Ungarn durch ein Gesetz im Sommer 2016 quasi legalisiert. Dieses Gesetz sieht vor, dass Personen, die sich an der Grenze und bis zu acht Kilometer innerhalb des Landes befinden, wieder auf die externe Seite der Grenze gebracht werden sollen. Zwischen dem 5. Juli und dem 30. Oktober 2016 wurde auf diese Weise 13‘869 Personen die Einreise verweigert. Es wird zudem von zahlreichen Misshandlungen und von Einsätzen mit Hunden berichtet. Die Organisation Médecins sans Frontière (MSF) Serbien behandelt nach eigenen Angaben täglich Verletzungen, die den Personen durch die ungarische Grenzwache zugefügt wurden.

Polen

Das polnische Recht sieht vor, dass ein Asylgesuch, welches bei der Grenzwache eingeht, registriert und innerhalb von 48 Stunden an den Leiter der Ausländerbehörde weitergeleitet werden soll. In den letzten Monaten nahmen die Berichte zu, wonach zahlreichen Personen die Einreise und die Möglichkeit, ein Asylgesuch zu stellen, verweigert wurde. Diese Nachrichten betreffen die Grenze zu Weissrussland (Grenzübergang Brest-Terespol). Es sind hauptsächlich Personen aus Tschetschenien, die über Weissrussland in der EU Schutz beantragen möchten. Die Grenzwache verweigert den NGOs und dem UNHCR den Zugang zu den Vorgängen an der Grenze. Von Januar bis September 2016 wurde 72‘372 Personen die Einreise verweigert (davon 61‘267 Personen aus Russland) im gesamten Vorjahr 2015 waren es noch 17‘376 Einreiseverweigerungen.

Slowenien

Slowenien hat keine EU-Aussengrenze. Hier scheint es keine systematischen Push-Backs zu geben, allerdings beunruhigende Tendenzen aus der Politik: Eine Gesetzesänderung soll dem Parlament die Kompetenz verleihen – wenn es ihm „aufgrund einer durch Migration verursachte Gefahr der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ nötig erscheint – die Grenzen zu schliessen, Asylgesuche nicht mehr zu prüfen, und Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen. Darüber soll noch im Januar 2017 abgestimmt werden.

Der vollständige Bericht: Push-Back Bericht EU-Außengrenzen Osteuropa.pdfPush-Back Bericht EU-Außengrenzen Osteuropa.pdf