Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/10052)

Der Paritätische Gesamtverband spricht sich gemeinsam mit den anderen Wohlfahrtsverbänden seit Einführung des AsylbLG im Jahr 1993 für eine Abschaffung desselben aus. Stattdessen wäre aus unserer Überzeugung eine Eingliederung der Leistungsberechtigten in die regulären Grundsicherungssysteme des SGB II / XII der wesentlich bessere Weg, den wir auch aus verfassungsrechtlichen Gründen für geboten halten. Dementsprechend lehnen wir alle Regelungen ab, die ein derartiges Sondersystem verfestigen und verstetige, was mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf im Wesentlichen erfolgt. Wenige positive Entwicklungen, wie z.B. die Schließung der Förderlücke für Personen, die sich in einer dem Grunde nach dem SGB III oder BAföG förderfähigen Ausbildung befinden sowie die Einführung eines Freibetrags für Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Höhe von 200 Euro, sind zu begrüßen.

Ziele des Gesetzentwurfs zu einem Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes

- Kürzung der Grundleistungen um zehn Prozent für erwachsene Leistungsberechtigte in Gemeinschaftsunterkünften.

- Kürzung der Geldleistungen um 38 Euro (in Leistungsstufe 1) durch gesonderte Erbringung der Leistungen für Wohnungsinstandhaltung und Strom (EVS-Abteilung 4).

- Anpassung und Fortschreibung der Grundleistungen entsprechend der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe.

- Einführung eines Freibetrags für Einkommen aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Höhe von 200 Euro.

- Weitgehende Schließung der Förderlücke in § 2 AsylbLG für Personen, die sich in einer dem Grunde nach dem SGB III oder BAföG förderfähigen Ausbildung befinden.

Zu den einzelnen Regelungen siehe beigefügte Stellungnahme.

Am Montag, den 03. Juni 2019 fand eine Sachverständigen-Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales statt.

Es bleibt abzuwarten, ob es noch Veränderungen geben wird.

Paritaet Stellungnahme AsylbLG_Anhoerung 03.06.2019.pdfParitaet Stellungnahme AsylbLG_Anhoerung 03.06.2019.pdf