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Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht - Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf für ein Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht zielt darauf ab, die Zahl der ausreisepflichtigen Menschen, die Deutschland verlassen, zu steigern – und zwar insbesondere im Wege der Abschiebung. Zu diesem Zweck werden gravierende Verschärfungen im Bereich der Abschiebungshaft vorgenommen, die entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zukünftig (wieder) in regulären Strafgefängnissen durchgeführt werden soll.

Darüber hinaus wird eine neue Form der „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ geschaffen, die einen Übergang in eine Bleiberechtsregelung selbst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nahezu unmöglich macht. Schließlich werden Sanktionen für Personen eingeführt, die bei der Passbeschaffung bzw. Identitätsklärung in vermeintlich nicht ausreichendem Maße mitwirken. Während im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anpassung der Asylbewerberleistungen an den tatsächlichen Bedarf beraten wird, soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf eine Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz verabschiedet werden, durch die weitergewanderte anerkannte Flüchtlinge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten nach 2 Wochen vollkommen vom Bezug von Sozialleistungen ausschließen werden sollen – dies würde selbst Familien mit Kindern treffen. Diese Form des „gesetzlich normierten Aushungerns“ ist eindeutig migrationspolitisch motiviert und verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes sind die folgenden Regelungen des Gesetzesentwurfs besonders kritisch:

- Die Einführung einer prekären Duldung für Personen mit ungeklärter Identität („Duldung light“)

- Die maßlose Ausweitung der Abschiebungshaft sowie die Ermöglichung ihrer Durchführung in regulären Strafgefängnisse

- Die zahlreichen Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz - insbesondere der Leistungsentzug für weitergewanderte anerkannte Schutzberechtigte

- Die erhöhten Anforderungen an ärztliche Atteste, insbesondere der Ausschluss von psychologischen Psychotherapeuten bei der Feststellung von medizinischen Abschiebungshindernissen

- Die Strafbarkeit der Weitergabe von Informationen zu Abschiebungen als Dienstgeheimnisse

- Das Fehlen einer behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung


    Am Montag, dem 03. Juni 2019 fand eine Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss statt. Noch am selben Abend wurden mit einem Änderungsantrag noch weitere Verschärfungen seitens SPD und Union eingebracht. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.