Zum Hauptinhalt springen

Paritätischer kritisiert Sanktionen im SGB II: Kaltherzig, Wirkungslos, Verfassungswidrig.

Pressemitteilung
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 04.06.2018

Perspektiven statt Drangsalierung fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband anlässlich der heutigen Anhörung zu Hartz IV Sanktionen im Deutschen Bundestag. Zu einer grundlegenden Neuausrichtung gehörten insbesondere längerfristige Förderungsmöglichkeiten, ein verbessertes Qualifizierungssystem für Langzeitarbeitslose und eine damit verbundene, deutliche Aufstockung der Mittel für Eingliederungsmaßnahmen. Zwingend notwendig, auch verfassungsrechtlich geboten, sei insbesondere die sofortige Abschaffung der Sanktionen.

„Das Hartz IV-Sanktionsregime beruht auf der abwegigen Annahme, dass allein die Androhung von Strafe geeignet ist, eine Mitwirkung zur Aufnahme von Beschäftigung zu erzielen. Abgesehen davon, dass dies ein verqueres Menschenbild beweist, zeigt auch die Empirie, dass dies völlig unsinnig ist.“ so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Das Instrument der Sanktionen, mit dem Menschen häufig in existenzielle Notlagen gezwungen würden, betrachtet der Verband als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft und in keiner Weise zielführend. „Menschen, die ohnehin am Existenzminimum leben, werden durch Sanktionen noch weiter in die Not und schlimmstenfalls sogar in die Obdachlosigkeit gedrängt“, kritisiert Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Insbesondere die besondere Härte gegenüber Jugendlichen und jungen Erwachsenen, denen nach aktueller Gesetzeslage die Leistungen komplett und selbst die Unterkunftskosten gestrichen werden könnten, sei nicht nachvollziehbar. „Es zeugt von einer besonderen Kaltherzigkeit, dass 34.000 Menschen durch Totalsanktionen sogar jegliche staatliche Unterstützung zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts verwehrt wurde“, ergänzt Schneider.