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Gemeinsames Eckpunktepaier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden.

Der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes hat die Mitzeichnung des Gemeinsamen Eckpunktepapiers für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.


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Gemeinsames Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland
Der Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes hat die Mitzeichnung des Gemeinsamen Eckpunktepapiers für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen.

Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf volle, wirksame und gleich-berechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. In Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention zum Thema „Persönliche Mobilität“ verpflichten sich die Vertragsstaaten wirksame Maßnahmen zu treffen, „um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem“…
“b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten“.
Zu den tierischen Hilfen gehören auch Assistenzhunde, die u.a. als Blinden-Führhunde, Behinderten-Begleithunde, Signalhunde, Diabetes- und Epilepsie-Anzeigehunde Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen, indem z.B. sie über Straßen führen, das Telefon holen, Unterarmstützen bringen, vor Unterzuckerung warnen, Türen öffnen oder Hilfe rufen.

In einem Eckpunktepapier, das u. a. vom Dt. Blinden- und Sehbehindertenverein initiiert und bereits von weiteren paritätischen ÜMOs (BV Selbsthilfe Körperbehinderter e.V., Dt. Ges. für Muskelkranke e.V. ,Pro Retina e.V.) unterstützt wird, werden die politischen Entscheidungsträger in Bund und Ländern aufgerufen, Regelungen zu schaffen, die die Ausbildung, den Einsatz und die Finanzierung von Assistenzhunden sicherstellen, sowie die diskriminierungsfreie Nutzung der tierischen Assistenz gewährleisten (Anlage).