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Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum RISG (Drucksache 19/13792)

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat aktuell eine Kleine Anfrage (Drucksache 19/13792) an die Bundesregierung gestellt, in welcher sie im Hinblick auf die Bestrebungen des BMG, Leistungen der außerklinischen Intensivpflege annähernd ausnahmslos regelhaft in Pflegeeinrichtungen oder speziellen Intensivpflege-Wohneinheiten zu erbringen, Fragen zu den Selbstbestimmungsrechten Betroffener sowie zu den bestehenden Versorgungskapazitäten aufgreift.

So gilt nach Ansicht der Fragesteller zu klären, welchen Stellenwert die Bundesregierung den Selbstbestimmungsrechten anspruchsberechtigter Personen beimisst. Völlig offen erscheint nach Ansicht der Fragesteller zudem, inwieweit die bestehenden Kapazitäten in den stationären Pflegeeinrichtungen ausreichen und Qualifikationen vorliegen, um eine Versorgung der anspruchsberechtigten Personengruppe zu gewährleisten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konfrontiert damit die Bundesregierung mit den in unserer Stellungnahme aufgeführten zentralen Kritikpunkte.

In ihren 41 Fragen will die Fraktion unter anderem konkret wissen, wie viele Menschen von dem Gesetzesvorhaben betroffen sind, und in welchen Lebenswelten sich diese aktuell bewegen. Auch wünscht die Fraktion Auskunft über aktuelle Zahlen der intensivmedizinischen Versorgungseinrichtungen, über Qualität und Quantität des hier vorgehaltenen Personals und über die mit dem Gesetzesentwurf einhergehenden Entwicklungsnotwendigkeiten in den Einrichtungen (Kapazitätsausweitungen, etc.). Darüber hinaus möchten die Fragesteller wissen, wie viele Betrugsfälle im Bereich der außerklinischen Intensivpflege der Bundesregierung bekannt sind. (Die öffentlich gewordenen Betrugsfälle waren laut BMG unter anderem ausschlaggebend für die Gesetzesinitiative.)

Um weitere Hintergründe über das Zustandekommen des Gesetzesentwurfs zum RISG zu erfahren, fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Auflistung des BMG über alle mit dem Gesetzesentwurf zusammenhängenden externen Kontakte und deren Einfluss auf den Inhalt des Gesetzentwurfs.

In weiteren, zentralen Fragen nimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bezug auf die Betroffnen und deren Anhörungsrechte bzw. Selbstbestimmungsrechte:

33. Inwiefern hält es die Bundesregierung für angemessen, offen ausgetragenen Protest am RISG durch Betroffene in den sozialen Medien so darzustellen, als seien die Protestantinnen und Protestanten „Gäste“, die sich „im Austausch“ mit dem Gesundheitsminister befänden?

34. Inwiefern wird die Bundesregierung die von den Betroffenen-Verbänden geäußerten Stellungnahmen zum RISG im weiteren Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen?

35. Welche bestehende Instanz sieht die Bundesregierung in der Verantwortung, über die Zumutbarkeit einer stationären Unterbringung zu entscheiden?

36. Unter welchen Bedingungen erscheint der Bundesregierung eine stationäre Unterbringung auf intensivpflegerische Versorgung angewiesener erwachsener Menschen gegen deren Willen zumutbar und unter welchen nicht (bitte jeweils beispielhafte Konstellationen aufführen)?

37. Von wie vielen Personen, die bisher ambulante Intensivpflege erhalten, geht die Bundesregierung in ihrer Gesetzesfolgenabschätzung zum RISG jeweils aus, bei denen eine stationäre Unterbringung gegen ihren Willen zumutbar bzw. nicht zumutbar ist?

38. Welchen Konflikt sieht die Bundesregierung zwischen den Regelungen des vorgelegten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention?

Falls ja, worin bestehen diese?

Falls nein, bitte begründen.

39. Welche Konflikte sieht die Bundesregierung zwischen den Regelungen des vorgelegten Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes und dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch in der ab 1.1.2020 geltenden Fassung?

Falls ja, worin bestehen diese?

Falls nein, bitte begründen.

40. Wird die Bundesregierung der möglichen Konsequenz des RISG entgegen-wirken, dass Betroffene nicht mehr die Möglichkeit hätten, die Leistungen für Intensivpflege und Beatmung in den eigenen Häuslichkeiten zu erhalten und somit letztlich gezwungen wären, entsprechende Einrichtungen aufzusuchen?

Falls ja, wie?

Falls nein, warum nicht?

41. Welchen Stellenwert haben – aus Sicht der Bundesregierung – die persönlichen Selbstbestimmungsrechte erkrankter Personen in der Frage des Ortes und der Form der Leistungserbringung?

Kleine Anfrage_GRUENE_19-13792.pdfKleine Anfrage_GRUENE_19-13792.pdf