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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: SOGISchutzG - Fassung vom 29. Oktober 2019

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat am 6. Dezember 2019 der Stellungnahme der Geschäftsstelle zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zum "Gesetz zum Schutz vor Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität" (SOGISchutzG - Fassung vom 29. Oktober 2019) zugestimmt. Der Paritätische Gesamtverband verurteilt demnach Konversions- und Umpolungstherapien für homosexuelle und transsexuelle Menschen aufs Schärfste. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um minderjährige oder um volljährige Personen handelt. Der Paritätische Gesamtverband fordert daher ein generelles Verbot von Konversions- und Umpolungstherapien für alle Menschen und Altersgruppen.

Hintergrund und generelle Bewertung des Referentenentwurfs

Konversions- und Umpolungstherapien gegen die sexuelle Orientierung und gegen die selbstempfundene geschlechtliche Identität haben schwerwiegende Folgen für die behandelten Menschen und unsere Gesellschaft. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass mit solchen Maßnahmen erhebliche Risiken einhergehen. Zu den Folgen zählen beispielsweise Depressionen, Angststörungen oder der Verlust von sexuellen Gefühlen. Das Bundesgesundheitsministerium verweist im vorliegenden Gesetzesentwurf auch explizit hierauf und stellt fest, dass Konversions- und Umpolungstherapien unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach der heutigen Gesetzeslage strafbar sein können. Sie können eine Körperverletzung darstellen oder etwa die Straftatbestände des Betrugs, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht oder der Beleidigung erfüllen. Umso unverständlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf weitreichende Ausnahmen bei jungen Erwachsenen und Jugendlichen zulässt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und auch bei volljährigen Personen Konversions- und Umpolungstherapien nicht generell verbietet.

Der Paritätische Gesamtverband steht für soziale Gerechtigkeit ein. Dies wird verstanden als das Recht eines jeden Menschen auf gleiche Chancen zur Verwirklichung seines Lebens in Würde und der Entfaltung seiner Persönlichkeit. Behandlungen zur Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität widersprechen diesem Bild zutiefst.

Forderung nach einem allgemeinen Verbot von Konversionstherapien

Für den Paritätischen Gesamtverband ist die Diskussion um Konversions- und Umpolungstherapien daher auch ein Gradmesser dafür, welchen Stellenwert sexuelle und reproduktive Rechte in unserer Gesellschaft haben, wie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt in unserer Gesellschaft gelebt und wie die Persönlichkeitsentwicklung jedes einzelnen Menschen geachtet wird.

Der Paritätische Gesamtverband bewertet den vorgelegten Referentenentwurf äußerst kritisch. Der Verband begrüßt zwar ausdrücklich die Intention, Konversionstherapien mit Blick auf Kinder und Jugendliche zu verbieten, lehnt jedoch die in § 2 Abs. 2 SOGISchutzG getroffene Einschränkung ab, dass das Verbot nicht für Jugendliche und junge Erwachsene gelten soll, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügen.

Jugendliche und junge Erwachsene brauchen besonderen Schutz

Fragen der sexuellen Orientierung und Identität kommen insbesondere im jugendlichen und jungen Erwachsenenalter auf, wenn die Pubertät und Adoleszenz durchlaufen wird. Der Körper hat sich verändert, erste Liebesbeziehungen werden geschlossen, die eigene Sexualität wird immer bewusster erlebt und gewinnt an Bedeutung. Alle Menschen – und zwar unabhängig von der individuellen geschlechtlichen Identität und sexuellen Orientierung – stehen in der Pubertät und Adoleszenz vor zahlreichen Fragen, welche auch die emotionalen und körperlichen Veränderungen betreffen. Zweifel, Scham und Unsicherheiten sind die Regel und nicht die Ausnahme. Umso wichtiger ist es, junge Menschen und Jugendliche in dieser Zeit vor Konversions- und Umpolungstherapien zu schützen, und ihnen nicht das Recht auf eine eigene Persönlichkeitsentwicklung abzusprechen.

Recht auf eigene Persönlichkeitsentwicklung

Für alle jungen Menschen muss daher gewährleistet sein, dass sie eine Chance haben, ihre eigene geschlechtliche Identität und sexuelle Orientierung zu erleben und auszuprobieren, ohne dass bereits die Gefahr einer Therapie besteht. Die vom Bundesgesundheitsministerium getroffene Altersgrenze von 16 Jahren, verbunden mit der Maßgabe, dass die Person über die erforderliche Einsichtsfähigkeit in die Bedeutung und Tragweite der Entscheidung verfügt, macht keinen Sinn. Allein die Möglichkeit, solche Therapien in Anspruch nehmen zu können, hat großes Potenzial Jugendliche und junge Erwachsene zu verunsichern, um religiösen, familiären oder vermeintlich gesellschaftlichen Normen zu entsprechen. Zu beachten ist insbesondere, dass im jugendlichen Alter in der Regel noch ein sehr starkes emotionales, materielles und räumliches Abhängigkeits- und Näheverhältnis zu den Erziehungs- bzw. Fürsorgeberechtigten besteht, was sich auch in der Einflussnahme widerspiegeln könnte, solche Therapien in Anspruch nehmen zu müssen.

Konversionstherapien sind für alle Menschen schädlich

Der Referentenentwurf betont immer wieder, dass Konversions- und Umpolungstherapien zahlreiche negative Effekte auf das körperliche und seelische Wohlbefinden von Menschen haben können und verweist auf entsprechende wissenschaftliche Erkenntnisse. Diese negativen Effekte kennen keine Altersgrenzen; oder anders ausgedrückt: Depressionen und Angststörungen machen keinen Halt vor volljährigen Menschen. Daher spricht sich der Paritätische Gesamtverband für ein generelles Verbot solcher Therapien für alle Altersgruppen aus.



Fazit

Dass der Referentenentwurf sich mit seinem Verbot generell nur auf Menschen bis zum Erreichen der Volljährigkeit bezieht, bereits Einschränkungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen macht, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und Konversions- und Umpolungstherapien bei Erwachsenen nur dann unter Strafe stellt, wenn deren Einwilligung zur Durchführung der Behandlung unter einem Willensmangel leidet, ist ein gesellschaftspolitisch schwaches Zeichen für die geschlechtliche Vielfalt in Deutschland. Therapien, die die sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität betreffen, sollten in einem Land, dass die „Ehe für alle“ sowie die Einführung eines dritten Geschlechts umgesetzt hat, dringend der Vergangenheit angehören. Geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung und Liebe sind nicht therapier- und verhandelbar. Sexuelle und reproduktive Rechte sind weiter zu stärken und nicht den Machenschaften von homo- und transphoben Menschen und Gruppierungen auszusetzen. Stellungnahme_Konversionstherapie_Der Paritaetische.pdfStellungnahme_Konversionstherapie_Der Paritaetische.pdf