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Paritätisches Positionspapier "Sicherstellung der Sprachmittlung als Voraussetzung für Chancengleichheit beim Zugang zu Sozialleistungen"

Menschen ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die in Deutschland nach geltendem Recht Ansprüche auf Sozialleistungen haben, dürfen nicht bei der Wahrnehmung ihrer Rechte durch Sprachbarrieren gehindert werden. Daher fordert der Paritätische die Sicherstellung der sprachlichen Verständigung durch Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für Sprachmittlung bei Beantragung und Ausführung von Sozialleistungen im Allgemeinen Teil der Sozialgesetzbücher (SGB I). Wenn die sprachliche Verständigung zur Klärung von Ansprüchen, Beantragung und Ausführung von Sozialleistungen erforderlich ist, soll diese durch den Einsatz einer adäquaten Sprachmittlung von den Leistungsträgern sichergestellt werden. Darüber hinaus fordert der Paritätische den Auf- und Ausbau entsprechender Strukturen für Qualifizierung und Vermittlung von Sprachmittler/-innen und deren Finanzierung sowie Schaffung von Qualitätsstandards unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Anforderungen und Ausführungsbereichen.

Sprachliche Verständigung ist eine Grundvoraussetzung für den Zugang zu bestimmten sozialen Leistungen und somit für gesellschaftliche Teilhabe. Für die nach Deutschland eingewanderten Menschen, die die deutsche Sprache nicht im ausreichenden Ausmaß beherrschen, ist die sprachliche Kommunikation mit Mitarbeiter/-innen von Behörden und Diensten, die für die Gewährung und Ausführung von Sozialleistungen zuständig sind, häufig nur mithilfe einer Sprachmittlung möglich. Durch fehlende oder qualitativ unzureichende Sprachmittlung kommt es zu Problemen bei der tatsächlichen Gewährung von Sozialleistungen und zur Minderung deren Qualität oder des Leistungsumfangs.

Aufgrund der migrationspolitischen Entwicklungen ab 2015 ist der Bedarf an Sprachmittlung gestiegen. Diesem Bedarf wird durch unterschiedliche Modelle entsprochen. Trotz diverser Lösungsansätze vor Ort bekommt der Paritätische viele Problemmeldungen bezüglich der sprachlichen Verständigung im Kontext der Beantragung, Ausführung und Inanspruchnahme von Sozialleistungen aus den unterschiedlichen Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit. Bemängelt werden vor allem fehlende gesetzliche Grundlagen für die Refinanzierung der Sprachmittlung, aber auch verlässliche Qualitätsstandards und schneller Zugang zu dieser Dienstleistung.

Daher fordert der Paritätische:

    - Schaffung einer übergreifenden gesetzlichen Grundlage für Sprachmittlung im Rahmen der Ausführung von Sozialleistungen durch Änderung im SGB I

    - Schaffung der Grundlagen für die Finanzierung der Sprachmittlung in den Förderrichtlinien der nicht über die SGB geregelten Leistungen

    - Auf- und Ausbau von Sprachmittler-Pools

    - Etablierung eines Berufsbilds im Bereich Community Interpreting und Schaffung von verlässlichen Standards für die Qualifizierung, mit Berücksichtigung von verschiedenen Modellen der Sprachmittlung und verschiedenen Ausführungsbereichen.

    - Schaffung von Fördermöglichkeiten für Weiterentwicklung von Sprachmittlung

    - Schaffung von Fördermöglichkeiten für Qualifizierung und Koordinierung von ehrenamtlichen Sprachmittler/-innen.

    2018_10_05_Positionspapier_Sprachmittlung.pdf2018_10_05_Positionspapier_Sprachmittlung.pdf


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