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Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz: Patientenwünsche müssen an erster Stelle stehen

Pressemitteilung
Erstellt von Philipp Meinert

Pressemeldung vom 10.09.2019

Anlässlich der morgigen Anhörung zum Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) mahnt der Paritätische Gesamtverband deutliche Nachbesserungen an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf würden Selbstbestimmung und Wahlrecht der Betroffenen eingeschränkt, kritisiert der Verband.

„So richtig die Einführung eines Rechtsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege ist, so falsch sind die geplanten Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechtes der Betroffenen. Wenn Patientinnen und Patienten den Ort, wo sie gepflegt werden, nicht selbst wählen dürfen, wäre das ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Selbstbestimmung“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes mit Verweis auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Die Wahl obliege nur den Gepflegten, ihren Angehörigen oder der gesetzlichen Betreuung. Der von Gesundheitsminister Spahn vorgelegte Referentenentwurf müsse dahingehend korrigiert werden.

Die Einführung eines neuen eigenständigen Leistungsanspruchs auf außerklinische Intensivpflege und die Verankerung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pflege“ bei den Reha-Leistungen sei dabei im Grundsatz zu begrüßen. Nachbesserungsbedarf sieht der Paritätische jedoch auch bei weiteren Regelungen im Detail, unter anderem der invasiven Beatmung und der Entwöhnung in den Krankenhäusern. Hier fehle es nach Ansicht des Verbandes flächendeckend in der Ausstattung und Strukturen. „Leider fehlt es immer noch flächendeckend an Fachpersonal und Entwöhnungszentren. Hier ist noch einiges aufzuholen“, so Rosenbrock.