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Titel Broschüre Asylbewerberleistungsgesetz 2019

Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration Jetzt Rechtsansprüche zur Erhöhung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durchsetzen!

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2012 entschieden, dass Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) – wie andere Sozialleistungen auch – regelmäßig an den tatsächlichen Bedarf der Begünstigten angepasst werden müssen. In Folge dieses bahnbrechenden Urteils, welches in der eklatant unzureichenden Höhe der Asylbewerberleistungen einen klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erkannte, wurden die Leistungen erhöht und nahezu an die Höhe der sonstigen Sozialleistungen angepasst.

 

Stand März 2019

Trotzdem hat der Gesetzgeber es seit 2017 unterlassen, die Höhe
der Leistungen nach dem AsylbLG regelmäßig so anzupassen, wie es Gesetz und Verfassung vorsehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zwar am 26. März 2019 einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem die seit dem 1.1.2017 überfällige Neuberechnung der Leistungssätze erfolgen soll.

Die vorliegende Arbeitshilfe soll dabei helfen, vor dem Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes Rechtsansprüche auf Erhöhung der Grundleistungen nach dem AsylbLG durchzusetzen.