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Titel der Broschüre

Die Einbindung der Pflegeeinrichtungen in die Telematikinfrastruktur

Informationen und Hinweise für Pflegeeinrichtungen

 

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz hat der Gesetzgeber den Grundstein für die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI) gelegt. Diese kann als sichere und schnelle Datenautobahn des Gesundheitswesens betrachtet werden.

Innerhalb dieser Struktur sind künftig unterschiedliche Anwendungen denkbar, zum Beispiel das Versenden und Bereitstellen von E-Rezepten, E-Medikationspläne, E-Überleitungsbögen etc.. Mit der TI soll es Patient*innen ermöglicht werden, digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte zu nutzen. Für Leistungserbringer birgt sie die Chance einer gemeinsamen Informations- und Kommunikationstechnik mit Schnittstellenreduktion.

Die vorliegende Information geht – fokussiert auf Pflegeeinrichtungen – auf die gesetzlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen ein, erläutert notwendige Komponenten und Begriffe, informiert über die Anwendungs- und Zugriffsmöglichkeiten und klärt über die notwendige technische Ausstattung sowie deren Finanzierung auf. Ferner werden die Schritte der notwendigen Maßnahmen für die Anbindung von Pflegeeinrichtungen an die TI  erläutert, damit Pflegeeinrichtungen mit den Planungen für eine Anbindung beginnen können.