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Familienleistungen Die Ansprüche für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit

2. aktualisierte Auflage mit Sätzen 2021

Anliegen rund um das Thema Familie gehören zu den häufigsten Beratungsthemen in der Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE). Dazu gehören, neben den Themen wie Familienzusammenführung, schulische Bildung oder Erziehung auch die Fragen nach entsprechenden Familienleistungen. Dabei handelt es sich um einein umfangreichen Themenkomplex, der sowohl das Sozialrecht, das Steuerrecht als auch das Ausländerrecht berührt.

 

Die Ansprüche auf Familienleistungen sind gerade vor dem Hintergrund ausländerrechtlicher Sonderregelungen und -voraussetzungen von großer Bedeutung für die Beratungspraxis in der MBE. Dies gilt zum einen, weil die Leistungen „unschädlich“ sind im Sinne eines gesicherten Lebensunterhalts, der für die Erteilung und Verlängerung der meisten Aufenthaltstitel vorausgesetzt wird. Zum anderen bestehen für viele Gruppen ausländischer Staatsangehöriger besondere Voraussetzungen für den Anspruch auf die jeweiligen Leistungen: Hier hat sich die Rechtslage am 1. März 2020 weitreichend geändert. Für den Bereich Kindergeld gelten zudem gesetzliche Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch“ im Juli 2019. Hier handelt es sich um eine Verschärfung, die vom Paritätischen Gesamtverband kritisiert wurde.

Der Paritätische Gesamtverband nimmt diese gesetzlichen Änderungen zum Anlass, sich mit dem Thema Familienleistungen für nicht deutsche Staatsangehörige zu befassen. Neben Fortbildungsveranstaltungen möchten wir gerne Kolleg*innen aus der Beratungspraxis diese Arbeitshilfe vorlegen. Wir bedanken uns bei dem Autor Claudius Voigt für die sorgfältige, kompakte und praxisorientierte Darstellung der komplexen Rechtslage und hoffen, dass diese Publikation Sie bei Ihrer Beratungspraxis unterstützen wird.