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Integrierte Versorgung

Integrierte Versorgung – mehr als die Summe aller Teile!

Handlungsempfehlung des Paritätischen für eine bessere Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen

Mit der Einführung der integrierten Versorgung im Jahr 2004 hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das die gesundheitliche Versorgung von behandlungs- und pflegebedürftigen Menschen
qualitativ verbessern und zu mehr Kosteneffizienz beitragen soll. Durch die Verzahnung der verschiedenen Leistungsbereiche der Gesundheitsversorgung und der unterschiedlichen Heilberufe
sollen Schnittstellenprobleme zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Geltungsbereich der
Kranken- und Pflegeversicherung beseitigt werden.
Doch die integrierte Versorgung hat auch kritische Aspekte, zu denen wir im Rahmen dieser Empfehlungen ebenfalls Position beziehen.