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Widerruf, Rücknahme und Erlöschen des Schutzstatus

Arbeitshilfe zum Thema Flucht und Migration

 

Die Bedeutung von Verfahren zu Widerruf oder Rücknahme des anerkannten Schutzstatus wird in Migrations-

und Flüchtlingsberatungsstellen in nächster Zeit weiter zunehmen. Und obwohl im Jahr 2018 der vom BAMF gewährte Schutzstatus in den durchgeführten Widerrufsverfahren zu 99 Prozent bestätigt wurde, treten fortlaufend Gesetzesänderungen in Kraft, um diese Verfahren zu erleichtern.

Die vorliegende Arbeitshilfe, die sich in erster Linie an Berater*innen von Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen richtet, die anerkannte Schutzberechtigte beraten, soll einerseits einen Überblick über die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für Erlöschen, Widerruf oder Rücknahme des Schutzstatus vermitteln. Sie soll andererseits aber auch über die wesentlichen verfahrensrechtlichen Bestimmungen für die Aberkennung eines einmal erteilten Schutzstatus informieren.