Solange Geld und Einkommen in Deutschland tatsächlich die Schlüsselressource zur Absicherung des physischen Existenzminimums und zu Teilhabe darstellen, bleiben monetäre Transfers das Mittel schlechthin im Kampf gegen die Armut. Der gelegentliche Verweis auf Gratisressourcen speziell für einkommensschwache Haushalte ist ohne empirische Grundlage. In einer ersten Annäherung an das Phänomen muss vielmehr festgestellt werden, dass es die in diesem Zusammenhang vielzitierten Sozialpässe in der Mehrzahl der Kommunen anscheinend nicht zu geben scheint. Eine verdienstvolle erste Studie für das Land Nordrhein-Westfalen zeigt, dass gerade einmal 1/3 der Kommunen Sozialpässe ausgeben, mit einem deutlichen Schwerpunkt auf Bezieher*innen von Transferleistungen als die „Minimal-Zielgruppe“ und einem deutlichen Schwerpunkt auf einen Kultur-Pass als „Minimal-Lösung des Leistungsumfanges“.(1) Wie bei den Familienpässen geht es dabei häufig lediglich um die Gewährung von Preisnachlässen, keinesfalls aber um Gratisnutzungen oder -eintritte. Gleiches gilt für die Sozialtickets für den öffentlichen Nahverkehr. Lediglich bei der Kita-Betreuung kann davon ausgegangen werden, dass diese für Bezieher*innen von Sozialtransfers in der Regel gebührenfrei angeboten werden, wobei jedoch eine eher kleine Gruppe unter den Armen angesprochen ist.
Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket, mit dem 2010 von der monetären Unterstützung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auf Sachleistungen umgeschwenkt werden sollte, ist gescheitert. Im wichtigen außerschulischen Bereich, der Teilhabe an der Gemeinschaft mittels Musikunterricht oder der Mitwirkung in Sportvereinen oder Jugendverbänden, konnten gerade einmal 15 Prozent der Anspruchsberechtigten die Leistungen in Anspruch nehmen. (2) Die Gründe dieses Debakels sind bekannt: Mit 15 Euro im Monat sind die Zuschüsse viel zu gering bemessen, um die tatsächlichen Kosten auszugleichen und den Eltern damit die Inanspruchnahme zu ermöglichen. Die gesamte Architektur des Bildungs- und Teilhabepaketes, die durch eine ausgesprochene „Komm-Struktur“ geprägt ist, wie es die Pädagog*innen nennen, kann insbesondere bei einkommensarmen Familien nicht funktionieren, wie Expert*innen seit langem betonen. (3)
Der Paritätische fordert daher eine Totalreform des verunglückten Bildungs- und Teilhabe-Paketes mittels eines echten Rechtsanspruchs auf Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen im Kinder- und Jugendhilferecht. (4)
Der Verweis auf notwendige Infrastruktur – vom Schulessen bis zum Altenclub – ist fachlich geboten, wird jedoch zu häufig missbraucht, um eine bedarfsdeckende Geldleistung gegen Bildung oder Betreuung auszuspielen. Eine gute, inklusive Schule hilft armen Familien noch nicht, angstfrei und auskömmlich über den Monat zu kommen. Unbestritten sind infrastrukturelle Dienste und Angebote außerordentlich wichtig, geht es darum Teilhabe zu organisieren und Menschen in ihrer Entwicklung zu fördern, und unbestritten sind sie für Menschen in unterprivilegierten Lebenssituationen besonders wichtig. Doch verschaffen eine gute Gesundheitsversorgung, ein gutes Bildungssystem und eine gut aufgestellte Jugend-, Alten- oder Behindertenhilfe armen Menschen erst einmal noch kein Einkommen, geschweige denn, dass sie ein auskömmliches Einkommen überflüssig machen könnten. So wie die bundesdeutsche Gesellschaft funktioniert, nämlich primär über Geld, wird Infrastruktur Einkommen niemals in größerem Umfang ersetzen können, geht es um die Abdeckung des Existenzminimums oder um Teilhabe. Zudem gilt: Wenn gerade im ländlichen Raum vielfach wichtige Angebote der Jugendarbeit, der Bildungsarbeit, der Gesundheitsberatung oder der Altenhilfe fehlen, wenn in vielen Kommunen soziale Einrichtungen und Dienstleistungen deutlich unterfinanziert oder sogar von Schließung bedroht sind, wenn Gruppen in Kindergärten zu groß sind, und Lehrkräfte an Schulen genauso fehlen wie Pflegekräfte, wenn Inklusion vielerorts so gut wie nicht stattfindet, dann sind das Missstände, die ganz unabhängig von Armutszahlen und Armutsentwicklungen dringend und so schnell wie möglich zu beheben sind. Eine nachhaltige soziale Infrastruktur und lebenswerte Kommunen begründen sich nicht erst über Armut und darüber, dass zu viele Menschen zu wenig Einkommen haben.
In der Diskussion um Armutsbekämpfung stoßen wir immer wieder auf zwei Behauptungen, die zwar sehr eingängig, aber streng genommen falsch sind. Zumindest führen sie auf eine kaum zielführende Fährte. Die eine lautet „Das beste Mittel gegen Armut ist Bildung“, die andere „Das beste Mittel gegen Armut ist Arbeit“. Als politische Ziele ist gegen beide Thesen überhaupt nichts einzuwenden. Ganz im Gegenteil: Die Vermarktungsfähigkeit der eigenen Arbeitskraft, sei es als abhängig Beschäftigte*r oder als Selbständige*r, ist in unserer Arbeitsgesellschaft für die meisten von zentraler Bedeutung für ihr Einkommen. Die Vermarktungsfähigkeit hängt mit entscheidend vom Bildungsniveau und der Passfähigkeit der erworbenen Qualifikationen ab. Eine gute und marktgängige Ausbildung ist daher unzweifelhaft eines der wichtigen Instrumente zur Armutsprävention. Richtig ist aber auch: Von den Armen über 25 Jahren verfügen fast zwei Drittel über ein mittleres oder sogar hohes Qualifikationsniveau. Das Bildungsniveau kann also bestenfalls notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung der Armutsvermeidung sein.
Und ein weiteres gehört zur ganzen Wahrheit: Gute Bildung hilft, Kindern aus einkommensarmen Familien einen Weg aus der Armut anzubahnen, sie aus einem möglichen Teufelskreis aus Armut, fehlenden Bildungsmöglichkeiten und wiederum Armut zu befreien. Eine noch so gute Bildungsinfrastruktur vermag es allerdings nicht, armen Kindern ihre arme Kindheit zu ersparen, solange die Familie als Ganzes arm ist. Insofern macht es auch keinen praktischen Sinn, Geldgegen Sachleistung ausspielen zu wollen, wie es politisch immer wieder versucht wird.
Die andere These, das beste Mittel zur Bekämpfung der Armut sei eine Arbeitsmarktpolitik, die die Menschen (wieder) in Arbeit bringt, wird vor allem immer dann vorgetragen, wenn nicht bedarfsgerechte, unzureichende Transferleistungen wie die Regelsätze in Hartz IV legitimiert werden sollen oder doch zumindest von ihnen abgelenkt werden soll. Empirisch ist diese Setzung allerdings nicht haltbar, sondern entlarvt sich schnell als Ideologie.
Erwachsene Arme sind in der überwältigenden Mehrzahl nicht arbeitslos, wie wir sahen. In der Regel gehen sie einer Erwerbstätigkeit nach oder sind Rentner*innen. Bei den erwerbstätigen Armen handelt es sich dabei entgegen einer verbreiteten Annahme keineswegs vor allem um Minijobber*innen, sondern ganz überwiegend um mehr als geringfügig Beschäftigte, wie der Paritätische Armutsbericht 2018 aufzeigen konnte. (5)
Lediglich 7,7 Prozent der erwachsenen Armen sind nach den aktuellen Daten tatsächlich erwerbslos. Die Sozialstruktur der Armen verweist damit weniger auf eine arbeitsmarktpolitische Agenda als vielmehr auf Notwendigkeiten im Transfersystem, insbesondere für alte Menschen und Kinder.
Wenn wir in Deutschland Armut nicht nur theoretisch und auf Grundlage falscher Annahmen bekämpfen, sondern Armut tatsächlich beseitigen wollen, kommen wir somit um eine deutliche Verbesserung von Transferleistungen schlechterdings nicht herum, wie allein der große Anteil von alten Menschen und Kindern unter den Armen zeigt.
Daraus ergibt sich eine klare politische Agenda, die wir im Folgenden skizzieren.
Neubemessung der Regelsätze in Hartz IV sowie in der Grundsicherung für alte und erwerbsgeminderte Menschen
Die Regelsätze sind mutwillig unter den sozio-kulturellen Mindestbedarf gerechnet, wie der Paritätische erst vor Kurzem in einem entsprechenden Gutachten deutlich machen konnte. (6) Zur wirklichen Absicherung des Existenzminimums auf der Grundlage des von der Bundesregierung favorisierten sog. Statistikmodells zur Herleitung der Regelsätze müssten diese ab dem 1.1.2021 für einen alleinlebenden Erwachsenen nicht 446 Euro betragen, wie jüngst vom Bundestag beschlossen, sondern 644 Euro. Dies gilt auch für Leistungsbezieher*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus sind entgegen dem Status Quo Stromkosten in voller Höhe als Bestandteil der Kosten der Unterkunft zu übernehmen, da sich zum einen gezeigt hat, dass die über die Statistik errechneten Pauschalen im Durchschnitt nicht auskömmlich sind und Stromkosten auf Grund unterschiedlicher Preise und energetischer Rahmenbedingungen für eine Pauschalierung sehr ungeeignet sind. Für die Anschaffung sog. Weißer Ware, so etwa Ersatzbeschaffungen von Kühlschränken oder Waschmaschinen, sind einmalige Leistungen zu gewähren, anstatt auf theoretisch anzusparende Kleinstbeträge in den Regelsätzen zu verweisen oder Darlehen zu gewähren.
Arbeitslosenversicherung stärken
Wer heute arbeitslos wird, ist typischerweise nicht durch die Arbeitslosenversicherung geschützt, sondern auf Hartz IV zurückgeworfen. Für etwa zwei Drittel der Arbeitslosen spielt das Arbeitslosengeld faktisch keine Rolle. Die Arbeitslosenversicherung muss gestärkt werden, damit sie wieder das primär zuständige Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit sein kann. Ein Baustein hierfür ist die Ergänzung der Arbeitslosenversicherung um ein Mindestsicherungselement – das Mindestarbeitslosengeld. Wer vollzeiterwerbstätig war oder aufgrund von Erziehung der Kinder oder der Pflege Angehöriger nicht vollerwerbstätig sein konnte und im Fall der Arbeitslosigkeit auf (aufstockende) Leistungen in Hartz IV angewiesen wäre, soll ein Mindestarbeitslosengeld oberhalb des Hartz-IV-Niveaus für einen 1-Personen-Haushalt erhalten. Des Weiteren ist, um die Arbeitslosenversicherung wieder zu stabilisieren, die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes in Abhängigkeit von vorherigen Beitragszeiten und dem Lebensjahr zukünftig auf bis zu 36 Monate zu verlängern. Die maximale Bezugsdauer für Arbeitslose bis 25 Jahre würde auf 18 Monate, für 25 bis 50 Jahre auf max. 24 Monate sowie auf bis zu 36 Monate für Ältere ab 58 Jahren verlängert. (7) Die sogenannte Anwartschaftszeit, die Zeit also, in der Menschen sozialversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sein müssen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu erhalten, ist von 12 auf 9 Monate zu verkürzen. Die Rahmenfrist, innerhalb derer diese 9 Monate abgeleistet sein müssen, ist von 30 auf 36 Monate zu verlängern, um wieder mehr Arbeitslosen einen Anspruch auf diese originäre Leistung einzuräumen.
Alterssicherungssysteme stärken
Um den überaus starken Anstieg der Altersarmut und insbesondere der Armut unter Rentner*innen zu begegnen, sind durchgreifende Maßnahmen in der Alterssicherung unumgänglich. Die verabschiedete Grundrente ist kein effektives Instrument der Armutsvermeidung, sondern dient in erster Linie der Honorierung der sog. „Lebensleistung” in der Rentenversicherung. Zur wirksamen Bekämpfung der Altersarmut sind andere Maßnahmen notwendig: Grundsätzlich muss die Rentenversicherung, die im Gegensatz zu privaten Rentenversicherungen regelmäßig auch Leistungen zur Rehabilitation und bei Erwerbsminderung enthält, gestärkt werden: Rente muss zum Leben reichen. Für langjährig Beschäftigte muss deshalb eine steuerfinanzierte Mindestrente, die vor Armut schützt, eingeführt werden. Bei den zurückliegenden Reformen wurden Menschen, die bereits erwerbsgemindert sind, erheblich benachteiligt. Sie sind besonders häufig von Armut bedroht. Aus diesem Grund sind alle Reformen der vergangenen Jahre, die jeweils nur für neu in Rente gehende Versicherte beschlossen wurden, allen Erwerbsgeminderten zugänglich zu machen. Ungerecht ist, dass die Rente bislang vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, anders etwa als Leistungen aus privater oder betrieblicher Vorsorge. Wir brauchen deshalb einen Freibetrag für Leistungen der Rentenversicherung in der Grundsicherung. Dadurch wird sichergestellt, dass ältere Menschen auch in Zukunft von ihren Versicherungszeiten in der Rentenversicherung profitieren. Die steuerliche Förderung der privaten Vorsorge, von der häufig besonders einkommensstarke Personen profitieren, soll im Gegenzug künftig gestrichen werden.
Kindergrundsicherung einführen
Eine Kindergrundsicherung, wie sie von einer Vielzahl von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, vom Deutschen Gewerkschaftsbund und auch von den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken im Deutschen Bundestag gefordert wird, würde den Familienlastenausgleich armutspolitisch „vom Kopf auf die Füße stellen“. (8) So unterschiedlich die vorliegenden Modelle im Detail sind: Es geht allen darum, ein Kindergeld in existenzsichernder Höhe auszuzahlen und mit steigendem Einkommen der Eltern abzuschmelzen bis auf einen Mindestbetrag, der den verfassungsrechtlichen Anforderungen an das steuerliche Existenzminimum Rechnung trägt. (9) Mit einem solchen Modell wäre gewährleistet, dass keine Person nur wegen des Vorhandenseins unterhaltsberechtigter Kinder auf staatliche Transferleistungen angewiesen wäre. Salopp formuliert: Niemand, dessen Einkommen für sich selbst ausreicht, müsste nur wegen seiner Kinder ins Jobcenter. Die Kindergrundsicherung könnte damit das Sozialgeld in Hartz IV ebenso ersetzen wie den Kinderzuschlag und sogar Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes und über weite Strecken das BAFöG. Die Einlösung dieser vier Punkte hätte zur Folge, dass Einkommensarmut, wie sie wissenschaftlich üblicherweise gemessen wird, faktisch verschwinden würde. Es gäbe nur in wenigen Fällen Haushaltseinkommen, die unter 60 Prozent des Medianeinkommens liegen würden. Die Armutsquote würde praktisch gegen Null fallen. Die Einkommensarmut wäre im Großen und Ganzen besiegt.
Der Erhalt und der notwendige Ausbau relevanter sozialer Infrastruktur, an der im übrigen alle Bürger*innen und nicht nur Arme partizipieren, werden uns in den nächsten Jahren noch vor große Herausforderungen und wahrscheinlich auch Verteilungsfragen stellen. Der Unterschied wäre jedoch: Würden die Vorschläge des Paritätischen zur Beseitigung der Einkommensarmut umgesetzt, wäre niemand mehr wegen zu geringen Einkommens von Teilhabe ausgeschlossen, niemand müsste sich existentiell sorgen, über den Monat zu kommen. Es ist höchste Zeit, Einkommensarmut endlich zu beseitigen.
Weitere Informationen:
Download:
Gegen Armut hilft Geld. Der Paritätische Armutsbericht 2020.
Pressemitteilung:
Paritätischer Armutsbericht 2020: Armut in Deutschland auf Rekordhoch
Statement von Dr. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes:
"Gegen Armut hilft Geld."
Interaktive Übersichtskarte:
Regionale Armutsquoten
Fußnoten:
(1) Arp, Anna Liza 2021 (im Erscheinen): Sozialpässe in Nordrhein-Westfalen. Kommunale Gestaltung eines Instruments zur Teilhabeförderung in Armutslagen. Opladen, Berlin & Toronto. (2) Der Paritätische Gesamtverband 2020: Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus. Berlin. (3) Komm-Struktur meint in der Pädagogik, dass es eine Holschuld bei den Anspruchsberechtigten gibt. Der*die Pädagog*in wartet, bis die Familie kommt. Dagegen sprechen Pädagog*innen von einer Geh-Struktur, wenn pädagogische Einrichtungen oder Vereinigungen der Jugendarbeit aktiv ihre Klientel aufsuchen und niederschwellige, häufig stadtteilorientierte Angebote unterbreiten. (4) Siehe zum gesamten Konzept für die Verwirklichung eines Rechtsanspruchs auf Teilhabe: Der Paritätische Gesamtverband 2010: Kinder verdienen mehr: Paritätisches Konzept zur Bildungs- und Entwicklungsförderung junger Menschen. Berlin. (5) Danach waren auf Basis des sozioökonomischen Panels 69,4 Prozent der erwerbstätigen Einkommensarmen mehr als geringfügig erwerbstätig, 40,7 Prozent sogar vollerwerbstätig. Siehe Der Paritätische Gesamtverband 2018: Wer die Armen sind. Der Paritätische Armutsbericht 2018. Berlin. (6) Der Paritätische Gesamtverband 2020: Regelbedarfe 2021. Alternative Berechnungen zur Ermittlung der Regelbedarfe in der Grundsicherung. Berlin. (7) Siehe ausführlich zu den Vorschlägen des Paritätischen zur Stärkung der Arbeitslosenversicherung: Paritätischer Gesamtverband 2017: Mut zur Korrektur – ein arbeitsmarktpolitischer Auftrag. Berlin. (8) Jana Liebert und Marion von zur Gathen 2019: Das Modell der Kindergrundsicherung. Von der Idee zur Umsetzung einer eigenständigen Existenzsicherung, in: Soziale Sicherheit 4/2019. (9) Das Mindestkindergeld orientiert sich aus Gründen des Verfassungsrechtes in allen vorliegenden Modellen an dem Nettoeffekt des Kinderfreibetrages in der Einkommensteuer für eine*n Spitzenverdiener*in.