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Schwerpunkt

Kinder- und Jugendhilfe

Vier Jugendliche schauen über eine Stadt in Richtung Sonne
Devin Avery/Unsplash
Auf der Seite der Kinder- und Jugendhilfe erhalten Sie einen Überblick zu allen aktuellen und grundsätzlichen Themen im Rahmen des SGB VIII. Darüber hinaus erhalten Sie aktuelle Informationen zu den originären Themenfeldern der Kinder- und Jugendhilfe insbesondere den Hilfen zur Erziehung, der Kinder- und Jugendarbeit oder der Jugendsozialarbeit. Dies umfasst aktuelle politische Entwicklungen, Paritätische Veröffentlichungen, rechtliche Grundlagen, Bundesprogramme zum Thema und Arbeitshilfen/Praxishilfen für die Fachöffentlichkeit und Fachkräfte.

Masernschutzgesetz

Stand 10.08.2020 (neu: betroffene Einrichtungen: interdisziplinäre Frühförderstellen, medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderungen; nicht betroffene Einrichtungen: ambulante Rehabilitationseinrichtungen für psychisch erkrankte Menschen (RPK), Sozialpsychiatrische Dienste; Rubrik Rechtsprechung)

Ab dem 1. März 2020 gilt in Deutschland das Masernschutzgesetz. Die Bundesregierung formuliert im Gesetzesentwurf:  „Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren individuellen Schutz insbesondere von vulnerablen Personengruppen sowie einen ausreichenden Gemeinschaftsschutz vor Maserninfektionen zu erreichen. Der Fokus liegt hierbei insbesondere bei Personen, die regelmäßig in Gemeinschafts-und Gesundheitseinrichtungen mit anderen Personen in Kontakt kommen. Damit werden vor allem auch jene Personen von einem Gemeinschaftsschutz profitieren, die auf Grund ihrer gesundheitlichen Verfassung eine Schutzimpfung nicht in Anspruch nehmen können.“

Die wesentlichen gesetzlichen Neuregelungen finden sich im Infektionsschutzgesetz in der neuen Fassung (IfSG n.F.) wieder. Daraus wird deutlich, welche Personen einer Nachweispflicht eines Masernimpfschutzes unterliegen, wie und von wem das überprüft wird und welche Konsequenzen bei Verstoß der gesetzlichen Vorgaben greifen.

Nach Aussage des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sind die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (Masernschutzgesetz) bundesgesetzliche Regelungen. Der Vollzug der Regelungen obliegt den Ländern. Hier kann es zu unterschiedlichen Interpretationen und Umsetzungen kommen. Rechtssicherheit ist letztlich nur über gerichtliche Entscheidungen zu erlangen.

Die folgenden Informationen richten sich an Paritätische Einrichtungen und sollen einen Überblick zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes geben sowie konkrete Fragestellungen zur Umsetzung klären helfen. Dabei ist zu beachten, dass viele Fragen noch nicht abschließend zu beantworten sind. Die Angaben werden je nach Informationsstand laufend aktualisiert. Viele Informationen beziehen sich auf Aussagen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und sind entsprechend gekennzeichnet (Zitate werden kursiv mit der Quellenangabe FAQ BMG angezeigt).

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