Zu einem Familienzentrum, welches in Zusammenhang mit einer Kindertageseinrichtung betrieben wird, müssen folgende Abgrenzungen vorgenommen werden:
- Eltern, die das Familienzentrum und/oder die Kindertageseinrichtung besuchen, unterliegen keiner Nachweispflicht, weil sie weder tätig sind, noch betreut werden
- ob Kinder, die regelmäßig ein Familienzentrum besuchen, aber nicht in der Kindertageseinrichtung betreut werden, der Nachweispflicht unterliegen, hängt von der Trennung bzw. Nichttrennung der Angebote von Kindertageseinrichtung und Familienzentrum ab und ist im Einzelfall zu bewerten. Bei der Abgrenzung, ob ein bestimmter Teil einer Einrichtung des Familienzentrums zur Einrichtung der Kindertageseinrichtung zu zählen ist, soll es entscheidend darauf ankommen, ob diese Organisationseinheit so in die Kindertageseinrichtung integriert ist, dass sie räumlich und organisatorisch als Teil der Einrichtung und nicht als selbständige Einrichtung anzusehen ist.
- im Zweifel sollte sich die Einrichtung an das Gesundheitsamt vor Ort wenden und sich eine entsprechende Einschätzung geben lassen.