Alle Menschen sollen mit gleichen Wahlmöglichkeiten in der Gemeinschaft leben können. Ob mit oder ohne Behinderung: Jeder soll die Möglichkeit haben, zu ent-scheiden, wo, wie und mit wem er oder sie leben will. Dies besagt Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen haben es jedoch sowohl in Ballungszentren als auch in ländlichen Regionen besonders schwer, eine geeignete Wohnung zu finden. Dies gilt ebenso für Familien, die mit einem psychisch beeinträchtigten Angehörigen gemeinsam wohnen. Aufgrund der Erkrankung ist die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit für psychisch Beeinträchtigte im üblichen Rahmen oft nicht möglich. Die Folge ist häufig die Abhängigkeit von Er-werbsminderungsrente oder Grundsicherungsleistungen. Mieten, die über der Angemessenheitsgrenze liegen, können daher nicht gezahlt werden. Der Mangel an preiswertem und geeignetem Wohnraum führt gepaart mit vorhandenen Vorur-teilen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und sie unterstützende Träger zu deutlicher Benachteiligung auf dem Wohnungsmarkt.
Mit seinem Pilotprojekt „Inklusion psychisch kranker Menschen bewegen" hat sich der Paritätische Gesamtverband auf den Weg gemacht, Impulse zur Inklusion von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen im Bereich Wohnen zu geben. Innerhalb der fünfjährigen Laufzeit konnte das Thema Wohnen für Menschen mit psychi-schen Beeinträchtigungen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet und disku-tiert werden. Mithilfe von Befragungen und im Austausch mit Expert*innen in eigener Sache, sozialen Organisationen, Politik, Wissenschaft und Wohnungswirtschaft wurde folgender Gestaltungsbedarf in verschiedenen Handlungsfeldern abgeleitet.
Hier geht es zur Position "Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung inklusiv gestalten!
Gestaltungsbedarfe aus dem Projekt 'Inklusion psychisch kranker Menschen bewegen' des Paritätischen Gesamtverbands".