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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Arbeitssleben: Zuverdienst

BUND

Februar 2019 Empfehlung zur Förderung von "Zuverdienstmöglichkeiten" im Bereich des SGB IX
Der Deutsche Verein (DV) hat eine Empfehlung zur Förderung von "Zuverdienstmöglichkeiten" im Bereich des SGB IX Ende Februar veröffentlicht. In der Empfehlung werden die rechtlichen Grundlagen erläutert. Die Auslegungshilfe soll die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe unterstützen und anregen, Zuverdienstmöglichkeiten als Instrument zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Regelungen des SGB IX weiter auszubauen und deren Finanzierung sicherzustellen.  
Ihre Aufmerksamkeit möchten wir auf folgenden Absatz lenken: "Der Deutsche Verein empfiehlt in diesem Zusammenhang, Motivationsprämien, die lediglich als Anreiz zur Selbsthilfe durch Teilnahme an einer Maßnahme dienen, nicht als Erwerbseinkommen gemäß § 84 Abs. 1 SGB XII auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen. Bei solchen Zuwendungen stehen rehabilitative, therapeutische und soziale Zwecke der Maßnahme im Vordergrund."  Diese Empfehlung wird von einer BSG Entscheidung gestützt (Seite 5, letzter Absatz).
Die Empfehlung finden Sie hier.

Juli 2019
Die Fachgruppe Zuverdienst hat ein Handout "Zuverdienst als niedrigschwelliges Beschäftigungsangebot sichern!" entwickelt. Darin sind Ausführungen zur Problembeschreibung und zu möglichen gesetzlichen Grundlagen enthalten (Zuverdienst als Leistung zur Sozialen Teilhabe und Zuverdienst als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bei „Anderen Leistungsanbietern).   
Im Fazit wird festgestellt, dass die zukünftigen Träger der Eingliederungshilfe aufzufordern sind, zeitnah die Rechtsalternative des § 81 SGB IX i.V.m. § 113 SGB IX n.F. für die Weiterführung der bisher nach §§ 53/54 SGB XII durchgeführten Zuverdienstangebote zu nutzen und mittelfristig die Grundlagen zu schaffen sind, um Zuverdienstangebote als Teilhabeleistungen am Arbeitsleben gesetzlich zu verankern.
Das Handout können Sie hier downloaden.

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