Laut Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 18. Juli 2012 hat die Bundesregierung den Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" verabschiedet. Dieser Entwurf soll nach der Sommerpause des Bundestages im September in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden.
Gegenüber dem Referentenentwurf vom Januar dieses Jahres wurden keine gravierenden Änderungen in den Gesetzesentwurf eingefügt. Kernpunkt ist eine vorgesehene Verkürzung des Verfahrens auf drei Jahre, wenn 25% der Forderungen und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Von sechs auf fünf Jahre soll sich das Verfahren verkürzen, wenn nur die Verfahrenskosten vom Schuldner getragen werden.
Anstatt der Einführung eines nur für wenige Schuldner wirksamen Anreizsystems zur Abkürzung der Wohlverhaltensperiode, schlägt der Paritätische vor, die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens im Sinne einer Gleichbehandlung der überschuldeten Personen grundsätzlich auf 4 Jahre für alle Insolvenzschuldner zu verkürzen.
Des Weiteren weist der Gesetzentwurf den Schuldnerberatungsstellen erweiterte Aufgabenfelder zu und geht von einem bedarfsdeckenden Netz qualifizierter Beratungsstellen aus. Dies ist bis heute jedoch nicht Realität - die langen Wartezeiten belegen das Gegenteil. Der Entwurf blendet die Finanzierungsfragen der neu angedachten Aufgaben der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen vollständig aus. Hier fordert der Paritätische entsprechende Regelungen, um die Existenz der Schuldnerberatungsstellen zu sichern.
Sie finden den Gesetzentwurf und die Paritätische Stellungnahme als Anhang.
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