Der Paritätische hat zu den aktuellen Vorschlägen einer erneuten Reform der Sicherungsverwahrung wie bereits in den Vorjahren eine Stellungnahme erarbeitet. Aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ist die Bundesregierung angehalten, die bestehenden Regelungen in Deutschland zur Sicherungsverwahrung bis spätestens Mai 2013 grundlegend zu überarbeiten. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger legte am 22. September 2011 ein Konzept vor, in welchem die zu verändernden Punkte begründet werden. Im Nachgang zur Vorlage dieses Konzepts präsentierte das BMJ einen darauf basierenden Referentenentwurf im November 2011. Hiermit soll einerseits dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bereits Ende 2009 kritisierenden und dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2011 Rechnung getragen werden.
In seiner Stellungnahme begrüßt der Paritätische die Aufhebung der nachträglichen Anordnung von Sicherungsverwahrung, nunmehr auch im Rahmen des Jugendstrafrechts. Verschiedene Aspekte der Neukonzeption und des Referentenentwurfs vom 9. November 2011 sieht der Paritätische jedoch kritisch. Dies betrifft insbesondere die Beibehaltung des Therapieunterbringungsgesetzes in unveränderter Form.
Sie finden die Paritätische Stellungnahme als Anhang - wie auch die Neukonzeption und den aktuellen Referentenentwurf des BMJ.