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Projekt

Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten

Viele unterschiedliche Figuren unterschiedlichster Farben liegen gleichberechtigt nebeneinander
©Vitalii Vodolazskyi - stock.adobe.com
Die UN-Behindertenrechtskonvention unterstreicht die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Forschungen zur Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen. Das eigene Leben in der Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt zu gestalten, ist ein wesentlicher Aspekt der individuellen Teilhabe. Im interdisziplinären Forschungsfeld der Teilhabeforschung hat der Paritätische mit Unterstützung der Aktion Mensch Stiftung ein eigenes Forschungsprojekt gestartet, dass dem Zweck gewidmet ist, Teilhabebarrieren sichtbar machen zu helfen und mit und für die Betroffenen öffentliche Aufmerksamkeit für notwendige Verbesserungen zu erreichen. Mithilfe eigener Forschungen des Paritätischen soll die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. Behinderungen in unterschiedlichen Lebensbereichen untersucht, gestärkt und gefördert werden.

Der Paritätische Teilhabebericht 2022: Wohnsituation von Menschen mit Behinderung

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember legt das Projekt „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“, welches an der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes angesiedelt ist und von der Aktion Mensch Stiftung gefördert wird, einen jährlichen Teilhabeforschungsbericht vor. Der Teilhabebericht stellt auf der Basis von eigenen Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels, einer seit 1984 jährlich stattfindenden, repräsentativen Wiederholungsbefragung von Privathaushalten, aktuelle Ergebnisse zur Lebenslage von Menschen mit Behinderung in Privathaushalten vor.

Schwerpunkt des Paritätischen Teilhabeberichts 2022 ist die Wohnsituation von Menschen mit Behinderung. Er präsentiert Indikatoren zur allgemeinen Wohnsituation und baulichen Barrierefreiheit im Bereich des privaten Wohnens. Die eigene Wohnung und das Wohngebiet einer jeden Person sind zentrale Lebensmittelpunkte. Die eigenen vier Wände garantieren dabei nicht nur Privatheit und Schutz, sondern sind auch Rückzugsort und persönlicher Gestaltungsraum – eingebettet in den unmittelbaren Sozialraum des umgebenden Wohngebiets mit dessen infrastrukturellen Angeboten und Kontakten zur Nachbarschaft.

Zentrale Ergebnisse

  • Menschen mit Behinderung leben doppelt so häufig in einer Sozialwohnung bzw. vergünstigtem Wohnraum wie Menschen ohne Behinderung (11,4 % im Vergleich zu 5,6 %).
  • Menschen mit Behinderung geben eine höhere finanzielle Belastung durch Wohnkosten an als Menschen ohne Behinderung. Bei Betrachtung der sogenannten objektiven Wohnkosten auf Basis des Anteils der Mietkosten vom verfügbaren Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich ein ähnliches Bild: Während Menschen mit Behinderung im Durchschnitt auf einen Mietkostenanteil von rund 36 Prozent kommen, beträgt jener von Menschen ohne Behinderung rund 31 Prozent.
  • Nur ein Viertel (24,4 %) der Menschen mit Behinderung verfügt nach eigenen Angaben über eine altengerechte, barrierefreie Wohnausstattung; dies sind rund 9 Prozentpunkte mehr als bei Menschen ohne Behinderung (15,6 %).
  • Lediglich 13,9 Prozent der Menschen mit Behinderung und 9,4 Prozent der Menschen ohne Behinderung haben einen Aufzug in ihrem Wohngebäude.
  • Mangelnde Ebenerdigkeit und Schwellenlosigkeit gehören zu den größten Problemen der Barrierefreiheit: Nur jeweils unter 20 Prozent der Personen mit sowie ohne Behinderung geben an, ihre Wohnung bzw. das Wohngebäude ohne Stufen oder Schwellen betreten zu können oder eine ebenerdige Dusche zu besitzen
  • Menschen mit Behinderung schätzen ihr Wohngebiet unsicherer ein als Menschen ohne Behinderung und äußern hier mehr Verbesserungsbedarf.
  • 31,3 Prozent der Personen ohne Behinderung bewerten ihr Wohngebiet als „sehr gut“, während dieser Anteil bei Menschen mit Behinderung rund 10 Prozentpunkte geringer ausfällt (21,5 %). Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Einschätzung zur Außenwahrnehmung des Wohngebiets.
  • Menschen mit Behinderung benötigen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung länger zu Fuß zu spezifischen Einrichtungen im Wohngebiet wie bspw. Tagesstätten für Senior*innen und ältere Menschen sowie zur Hausärztin bzw. zum Hausarzt.

Zentrale Forderungen

  • Bezahlbaren barrierefreien Wohnraum gewährleisten.
  • Wunsch- und Wahlrecht umsetzen und freie Wahl des Wohnortes garantieren.
  • Wohn- und Lebensräume sichern, Ansprüche ausbauen.
  • Eingliederungshilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen gewähren.
  • Inklusive Gesundheitsversorgung schaffen und sichern.
  • Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen umsetzen.
  • Flächendeckende, integrierte Versorgung vorantreiben.
  • Regelsätze erhöhen.

Der Paritätische Teilhabebericht 2021: Armut von Menschen mit Behinderung

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember legt das Projekt „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“, welches an der Forschungsstelle des Paritätischen Gesamtverbandes angesiedelt ist und von der Aktion Mensch Stiftung gefördert wird, einen jährlichen Teilhabeforschungsbericht vor. Der Teilhabebericht stellt auf der Basis von eigenen Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels, einer seit 1984 jährlich stattfindenden, repräsentativen Wiederholungsbefragung von Privathaushalten, aktuelle Ergebnisse zur Lebenslage von Menschen mit Behinderung in Privathaushalten vor.

Schwerpunkt des Paritätischen Teilhabeberichts 2021 ist die Untersuchung der Armutsbetroffenheit von Menschen mit Behinderung. Er adressiert damit insbesondere Fragen der materiellen Teilhabe bzw. finanziellen Ressourcenausstattung. Die Analysen zeigen, dass eine Behinderung mit einem höheren Armutsrisiko verbunden ist und weist vor diesem Hintergrund auf die Dringlichkeit, Menschen mit Behinderung besser vor Armut zu schützen und auf eine inklusive Gesellschaft mit gleichen Lebens- und Teilhabechancen für Menschen mit und ohne Behinderung hinzuwirken.

Zentrale Ergebnisse

  • Es lässt sich ein deutlicher Zusammenhang zwischen dem Vorliegen einer Behinderung und der Armutsbetroffenheit erkennen. Im Zeitraum von 2000 bis 2018 ist die Armutsquote von Menschen mit Behinderung von 12,1 Prozent auf 19,6 Prozent gestiegen, bei Menschen ohne Behinderung von 10,6 Prozent auf 13,2 Prozent.
  • Seit Mitte der 2000er Jahre leben Menschen mit Behinderung deutlich häufiger in einem Haushalt mit einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle. Die Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Behinderung sind im zeitlichen Verlauf in der Tendenz gewachsen.
  • Armutsbetroffene Menschen mit Behinderung sind im Durchschnitt deutlich älter als einkommensarme Menschen ohne Behinderung. Wenig überraschend gibt daher der Großteil der einkommensarmen Menschen mit Behinderung auch an, eine Rente bzw. Pension zu beziehen. Auch viele Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sind in der Gruppe der einkommensarmen Menschen mit Behinderung enthalten.
  • Bei der Betrachtung längerer Zeiträume lebt im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung ein höherer Anteil der Menschen mit Behinderung zumindest punktuell in prekären finanziellen Verhältnissen, Tendenz steigend.
  • Der Eintritt bzw. die Anerkennung einer Behinderung verringert das individuelle Armutsrisiko im Vergleich zu Personen ohne anerkannte Behinderung. Dennoch verfügt ein erheblicher Anteil dieser Personen auch nach Anerkennung der Behinderung über kein Einkommen oberhalb der Armutsschwelle.

Zentrale Forderungen

  • Das Sozialsystem armutsfest ausgestalten.
  • Verbesserte Ansprüche für Erwerbsminderungsrentner*innen realisieren.
  • Inanspruchnahme sozialer Leistungen fördern, Aufklärung und Beratung verbessern.
  • Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für alle Menschen garantieren.
  • Eingliederungshilfe unabhängig von Einkommen und Vermögen gewähren.

Der Paritätische Teilhabebericht 2020: Teilhabe und Geschlecht im frühen und mittleren Erwachsenenalter

Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen legt die von der Aktion Mensch Stiftung geförderte Forschungsstelle des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes einmal jährlich ihren Teilhabeforschungsbericht vor. Sie stellt darin auf der Basis von eigenen Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels, einer seit 1984 jährlich stattfindenden, repräsentativen Wiederholungsbefragung von Privathaushalten, aktuelle Ergebnisse zur Lebenslage von Menschen mit Behinderungen vor.

Schwerpunkt des Paritätischen Teilhabeberichts 2020 ist die vergleichende Untersuchung der Lebenssituation von Frauen und Männern im Alter zwischen 18 und 49 Jahren für das Berichtsjahr 2018 (SOEP-Core Version 35). Viele der Menschen in dieser Altersgruppe sind von Geburt oder Jugend an beeinträchtigt. Ihre Lebenslage unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der von Menschen, die erst im Alter eine Beeinträchtigung erfahren. Der Paritätische folgt damit einer Differenzierung nach Altersgruppen, wie sie u. a. auch im Teilhabebericht der Bundesregierung vorgenommen wurde.

Der Teilhabebericht ist entstanden im Rahmen des Projekts: „Teilhabeforschung: Inklusion wirksam gestalten“.


Teilhabebericht des Paritätischen Gesamtverbands 2019

Der Schwerpunkt des ersten Teilhabeberichtes des Paritätischen Gesamtverbandes liegt auf der Teilhabe von älteren Menschen mit Beeinträchtigungen – also auf Personen, die 65 Jahre oder älter sind. Insbesondere ihnen soll (neben Frauen und Mädchen) laut Artikel 28 Absatz 2 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) der Zugang zu Programmen des sozialen Schutzes und der Armutsbekämpfung zugesichert werden. 

Einige Ergebnisse sind: 

  • Menschen mit Beeinträchtigungen über 65 Jahren in Privathaushalten haben im Schnitt weniger Einkommen und Vermögen in Form von Wohneigentum oder Rücklagen für Notfälle zur Verfügung als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Daraus resultiert auch eine geringere Zufriedenheit mit dem eigenen Einkommen und eine größere Sorge um die eigene wirtschaftliche Entwicklung. Diese Kluft gilt es zu schließen. Ein Mittel dazu muss es sein, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen weiter zu reduzieren. 
     
  • Auch bei der Zufriedenheit mit der Freizeitgestaltung gibt es negative Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen in Privathaushalten. Bezüglich der Ursachen für das Ausbleiben von Freizeitaktivitäten und Urlauben lassen die vorliegenden Daten jedoch nur wenige Rückschlüsse zu – finanzielle Gründe sind zumindest meist nicht die Hauptursache. Die Förderung von Barrierefreiheit im öffentlichen Raum sowie die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur könnten somit Faktoren sein, um bestehende Unterschiede zu vermeiden. 
     
  • Die Hälfte der Menschen mit Schwerbehinderungen in Privathaushalten hat ein starkes oder sogar sehr starkes Interesse an Politik. Ihre Sorge um den Zusammenhalt der Gesellschaft ist ähnlich hoch ausgeprägt wie bei Menschen ohne Beeinträchtigungen. Quer durch alle Gruppen hinweg bestehen große oder zumindest einige Sorgen um den Zusammenhalt der Gesellschaft. Es ist deshalb wichtig, die spezifischen Interessen und Bedarfe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen stärker in der Politik zu berücksichtigen und gleichzeitig, die betroffenen Menschen stärker einzubinden und zu beteiligen.

Den Bericht, auch als barrierefreies PDF, sowie Zusammenfassungen in Leichter Sprache und als Hörversion finden Sie hier zum Download.