Die Gesetzesänderungen bringen zahlreiche Verschärfungen für die Lebenssituation unserer Klient*innen mit sich. Insbesondere soll der Ausreisedruck durch die stärkere Nutzung von Abschiebungshaft noch weiter erhöht werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Sanktionen, die an die Verletzung von Mitwirkungspflichten anknüpfen. Im Mittelpunkt der Fortbildung sollen deswegen neben einem allgemeinen Überblick zunächst die Änderungen im Aufenthalts- und Asylgesetz stehen, die sich durch das 2. Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisefrist ergeben.
Am zweiten Tag sind dann die Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz sowie die Ausbildungs- und die Beschäftigungsduldung Thema unserer Fortbildung.
Schließlich soll am letzten Tag noch das Widerrufs- und Rücknahmeverfahren behandelt werden.
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen insbesondere paritätischer Mitglieds-organisationen, die Flüchtlinge beraten. Zum Konzept der Fortbildung gehört es, dass die Fortbildungsinhalte nicht nur erläutert werden, sondern in praktischen Übungen auch vertieft werden.
Die Fortbildung richtet sich ausdrücklich an Berater*innen mit Vorkenntnissen im Flüchtlings- und Asylrecht. Zu der Veranstaltung sollen Gesetzestexte in der aktuellen Version mitgebracht werden.
Das vollständige Programm finden Sie
hier.
BITTE BEACHTEN SIE: Die Veranstaltung ist bereits ausgebucht!