Zum Hauptinhalt springen

91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Beschlüsse zum Bundesteilhabegesetz und zur Frühförderung

Am 27. und 28.11.2014 hat die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) in Mainz getagt. Zentrales Thema war laut Pressemeldung u. a. die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und die Stärkung der Stellung von Menschen mit Behinderungen durch das Bundesteilhabegesetz. Für unseren Bereich sind insbesondere zwei Beschlüsse von Bedeutung, der zum Bundesteilhabegesetz und der zur Frühförderung.

1) Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes

In dem Beschluss werden u. a. der breite Beteiligungsprozess, die geplante Beteiligung des Bundes mit mindestens 5 Mrd. € netto pro Jahr an den Kosten der reformierten Eingliederungshilfe sowie die geplante Herauslösung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgerecht begrüßt. Allerdings wird auch auf die Dynamisierung der Leistungen des Bundes hingewiesen.

Desweiteren wird in dem Beschluss betont, dass das von Bund und Länder gemeinsam entwickelte „Grundlagenpapier zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ Grundlagen für die Erarbeitung des Gesetzentwurfes darstellen soll.

Die Anforderungen an den geplanten Gesetzentwurf beziehen sich auf folgende Aspekte:

- dem Spagat zwischen berechtigten Wünschen, den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und der Finanzierung der Leistungen

- die Stärkung der Selbstbestimmung und das Bundesteilhabegeld und die Vermeidung möglicher Mitnahmeeffekte

- die Vermeidung der Ausweitung des Personenkreises mit der Einführung eines neuen Behinderungsbegriffs

- die Prüfung, die Fachleistungen der Eingliederungshilfe möglichst einkommens- und vermögensunabhängig auszugestalten und die Prüfung einer stufenweisen Umsetzung

- einen zusätzlichen Entlastungsbetrag durch den Bund für weitere mit dem Gesetz verbundene Leistungsausweitung

- die Implementierung von wirksamen Steuerungsinstrumenten für den Träger der Eingliederungshilfe

- die Aufnahme einer entsprechenden Experimentierklausel z. B. für persönliche und sozialräumliche Budgets

- die unabhängigen Beratung, der Ausbau vorhandener Strukturen, die Stärkung der Selbsthilfe und die Nutzung des Modells des „Peer Counseling“

- die Hilfe aus einer Hand bei Ansprüchen auf persönliche Unterstützung von unterschiedlichen Leistungsträgern

- die Lösung der Schnittstellen, die sich durch die Einführung des Bundesteilhabegesetzes und durch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ergeben

- die Erwartung, dass der Bund sich zeitnah zur Umsetzung der „Großen Lösung SGB VIII“ (Zusammenführung der Leistungen für Kinder und Jugendliche unter dem Dach des SGB VIII) positioniert und dazu einen entsprechenden Beteiligungsprozess wie zur Schaffung des Bundesteilhabegesetzes initiiert.

- eine Evaluationsklausel zur Prüfung der Umsetzung des Gesetzes hinsichtlich der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen und der Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe.

In einer Protokollnotiz bekräftigt Bayern, dass der Bund bei der Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes den Ländern ausreichende Gestaltungsspielräume in der Eingliederungshilfe belässt, damit diese landesspezifischen Gegebenheiten Rechnung tragen, eigene Handlungsansätze verwirklichen und neue Modelle entwickeln können. Dieser Aspekt kommt im Beschluss nicht ausreichend zum Ausdruck.

2) Optimierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Komplexleistung Frühförderung (§§ 30, 32 SGB IX und FrühV)

Zur Komplexleistung wurde beschlossen, umgehend einen Gesetzentwurf zur Optimierung der §§ 30 und 32 SGB IX und zur Frühförderverordnung (FrühV) dem Bundestag zur Abstimmung vorzulegen und dabei die landesspezifischen Erfahrungen auszuwerten. Die Überlegungen zum Gesetzentwurf sind nicht Bestandteil der Unterlagen.

Darüber hinaus möchten wir Ihre Aufmerksamkeit auf folgende Beschlüsse lenken:

- Umgang mit dem von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 – 1990 erlittenen Leid und Unrecht

- Behindertengleichstellungsgesetz weiterentwickeln

- Psychische Belastungen bei der Arbeit

- Reformüberlegungen zur sozialversicherungsrechtlichen Behandlung von häuslichen Pflegepersonen

- Rechtliche Betreuung

Die Beschlüsse der 91. ASMK sind auf der Homepage des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz unter folgendem Link eingestellt bzw. im Anhang beigefügt. .

http://msagd.rlp.de/arbeits-und-sozialministerkonferenz-2014/ergebnisse/?Fsize=1%C2%A8tx_ttnews[backPid]%3D613%C2%A8cid%3D101781


Ergebnisprotokoll_91_ASMK-2.pdf