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92. Arbeits- und Sozialministerkonferenz: Beschluss zum Bundesteilhabegesetz

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) hat am 18. und 19. November 2015 in Erfurt getagt und u.a. Beschlüsse gefasst, die Menschen mit Behinderung und das geplante Bundesteilhabegesetz betreffen.

1) Bundesteilhabegesetz  (TOP 5.3)

Für das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) sind u.a. folgende Aspekte für die Länder wesentlich, zu denen sie vom Bund eine Lösung fordern:

    • Gestaltung einer partizipativen Bedarfsfeststellung und Leistungsorganisation
    • Schaffung von Personen- und Wirkungsorientierung der Fachleistungen
    • Ermöglichen von Geldpauschalleistungen
    • Stärkung einer qualifizierten und ergänzenden von Leistungsträgern und Anbietern unabhängigen Beratung, die dem Prinzip des Peer Counseling Rechnung trägt
    • Stärkung der Regelsysteme, z.B. Grundsicherung - soweit möglich - und Eintritt der weiterhin nachrangigen Eingliederungshilfe - soweit nötig
    • Verbesserungen beim Einkommens- und Vermögenseinsatz, insbesondere für erwerbstätige Menschen mit hohem Assistenzbedarf und ihre Ehe- und Lebenspartner
    • Einführung eines bundesgesetzlichen Rahmens für ein partizipatives und trägerübergreifendes Bedarfsermittlungs- und –feststellungsverfahren
    • Erhalt der länderspezifischen Spielräume auf Basis bundeseinheitlicher Grundsätze
    • Stärkung der Steuerungsfähigkeit des Eingliederungshilfe-Leistungsträgers auf der Strukturebene
    • Finden neuer sozialraumorientierter Finanzierungswege wie z. B. Budgets
    • Verbesserung der Übergänge von der WfbM zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung durch das Budget für Arbeit
    • Lösung der Schnittstellenproblematik, insbesondere zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Die ASMK betont in diesem Beschluss, dass Leistungsverbesserungen und der Aufbau neuer Strukturen vom Bund zu finanzieren sind, dass Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsreserven über verbesserte Struktur- und Fallsteuerung gehoben, somit  Leistungsverbesserungen ermöglicht werden sollen und es zu keiner neue Ausgabendynamik im System der Eingliederungshilfe und Teilhabe kommen darf. Sie fordert die Bundesregierung auf, die Finanzmittel des Bundes in zugesagter Höhe - 5 Mrd. Euro jährlich - zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zur Verfügung zu stellen und die Kostenbeteiligung des Bundes zu dynamisieren.

2) Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft sichern (TOP 6.1)

Im Rahmen der Initiative Inklusion wurde die Berufsorientierung seit 3 Jahren in einigen Ländern aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gefördert. Die Förderung läuft zum Jahresende aus. Daher bittet die ASMK die Bundesregierung zu prüfen, wie Mittel aus dem Ausgleichsfonds nach der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) ergänzend auch künftig für bestehende Projekte in der Berufsorientierung herangezogen werden können. Des Weiteren soll die Bundesregierung prüfen, wie

das Rückkehrrecht in die Werkstatt für behinderte Menschen u. a. durch Änderungen im Teilhaberecht und im Rentenrecht verbessert werden kann.

Maßnahmen, die die Betreuung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere auch psychischen Beeinträchtigungen, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und die Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 SGB IX für Menschen mit psychischen Behinderungen erleichtert werden können.

3) Erleichterte Berücksichtigung der Unterkunftskosten von erwachsenen Menschen mit Behinderung im Haushalt ihrer Angehörigen (TOP 5.1)

Die ASMK fordert die Bundesregierung auf, die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gesetzlich zu erleichtern.

4) Einheitliche Regelung zur Erstellung von Zertifikaten oder Zeugnissen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (TOP 6.14)

Die ASMK fordert die Bundesregierung auf, zu prüfen,

    • wie die Erstellung von an anerkannten Berufsbildern orientierten Zertifikaten oder Zeugnissen für Menschen mit Behinderung nach Beendigung der Maßnahmen im Berufsbildungsbereich der Werkstätten bundesrechtlich geregelt und
    • eine einheitliche Verfahrensweise und länderübergreifende Anerkennung der im Berufsbildungsbereich erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sichergestellt werden kann.


Ein weiteres Thema der ASMK betrifft das Unrecht in Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Erarbeitung der Regularien insbesondere hinsichtlich der finanziellen Beteiligung und Höhe der Anerkennungsleistungen, damit mit den Hilfen in 2016 begonnen werden kann (TOP 5.9).

Im Bereich der Pflege befasste sich die ASMK mit der spezialisierten Kurzzeitpflege im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung und der Stärkung der wohnortnahen Pflege (TOP 5.5 und 5.6).

Das Protokoll ist im Anhang beigefügt bzw. kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.thueringen.de/mam/th7/tmsfg/asmk/protokoll_92_asmk_extern.pdf

Anhang


protokoll_92_asmk_extern.pdf