Änderung der Psychotherapie-Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.07.2015 einen Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie gefasst.
Künftig sind auch in der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie Einzel- und Gruppentherapie kombinierbar. Bislang ist eine solche Möglichkeit nur im Ausnahmefall vorgesehen. Durch die Richtlinienänderung können die psychoanalytisch begründeten Verfahren – ebenso wie die Verhaltenstherapie – jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden.
Das Beratungsverfahren war auf Anregung der Patientenvertretung im G-BA durchgeführt worden.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die Pressemeldung des G-BA vom 16.07.2015 ist im Anhang beigefügt.