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Änderung der Psychotherapie-Richtlinie

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.07.2015 einen Beschluss zur Änderung der Psychotherapie-Richtlinie gefasst.

Künftig sind auch in der tiefenpsychologisch fundierten und in der analytischen Psychotherapie Einzel- und Gruppentherapie kombinierbar. Bislang ist eine solche Möglichkeit nur im Ausnahmefall vorgesehen. Durch die Richtlinienänderung können die psychoanalytisch begründeten Verfahren – ebenso wie die Verhaltenstherapie – jeweils als Einzelbehandlung, als Gruppenbehandlung oder in Kombination durchgeführt werden.

Das Beratungsverfahren war auf Anregung der Patientenvertretung im G-BA durchgeführt worden.

Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zunächst zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die Pressemeldung des G-BA vom 16.07.2015 ist im Anhang beigefügt.

19-2015-07-16_PT-RL_Einzel-und-Gruppentherapie.pdf