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Anspruch auf Basiskonto tritt zum 18.Juni 2016 in Kraft

Fachinfo
Erstellt von Mara Dehmer

Als Umsetzung einer EU-Richtlinie ist nun das sogenannte Zahlungskontengesetz im Bundestag verabschiedet worden. Darin enthalten ist der Anspruch auf ein Basiskonto für jeden. Die Banken sind verpflichtet, jedem "Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne festen Wohnsitz und Asylsuchende sowie Personen ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können" ein Basiskonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen anzubieten. Damit wird eine langjährige Forderung der Schuldnerberatungsstellen eingelöst!

Das Gesetz regelt die Verfahrenswege zu Antragstellung, Entgelten, Kündigungsmöglichkeiten und Verwaltungsverfahren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsich (BaFin) überwacht die Einhaltung der Pflichten der Zahlungsdienstleister nach diesem Gesetz und kann den Abschluss eines Basiskontovertrags anordnen.
Das Gesetz wurde am 18. April im Bundesgesetzblatt veröffenlicht, zu finden unter: www.bgbl.de