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Antidiskriminierungsstelle des Bundes_Berichterstattung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Am 24.09.2014 wurden die Ergebnisse und Empfehlungen des ersten und zweiten Berichts der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Familienausschuss des Deutschen Bundestags beraten.

Im Rahmen dieser Beratung hat die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, Nachbesserungen am Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) gefordert. Das AGG verbiete zwar Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität, aber in der juristischen Praxis würden meist nur Diskriminierungen aus einem Grund anerkannt. Somit schützt das AGG nicht ausreichend vor sogenannten mehrdimensionalen Benachteiligungen. Sie forderte die mehrfachen Diskriminierung explizit im AGG zu verankern.

Desweiteren sieht sich den Diskriminierungsschutz im Bildungsbereich als nicht ausreichend an. Zu Diskriminierungen komme es bereits im Kindergarten und dies ziehe sich bis an die Hochschulen fort. Nach ihrer Einschätzung würden behinderte Kinder noch immer nicht flächendeckend in den regulären Kindergarten- und Schulbetrieb aufgenommen.

In dem Bericht wird u. a. auf folgende Aspekte eingegangen

- Segregation von Kindern mit Migrationshintergrund sowie von Kindern mit Behinderung in der frühkindlichen Bildung

- den Zugang zur Schule und die Separation in Förderschulen

- Schwerbehindertenvertretungen

- Behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen.

Das Fazit des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung bezieht sich im zweiten Bericht auf folgende Themen:

- Inklusive Bildung und inklusiver Unterricht und die Vorgaben des Art. 24 UN-BRK

- Aus- und Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer zum Thema Inklusion

- Inklusion und Kostenneutralität für die Eltern behinderter Kinder

- Gleichstellung bei der Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe bei Ausbildung und Studium

- Vorrang der betrieblichen Ausbildung

- spezifische Kenntnisse als Voraussetzung für Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt

- Bewußtseinsbildung

- Ausstattung des Arbeitsplatzes und Lohnkostenzuschuss

- Budget für Arbeit und

- Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Beide Berichte (2010 und 2013) sind im Anhang beigefügt und können unter folgenden Links heruntergeladen werden.

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/043/1704325.pdf

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714400.pdf

Anhang


1704325.pdf1714400.pdf