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Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage der Links-Fraktion zur "Neuausrichtung der Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen"

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über das Ausscheiden von Trägern der Arbeitsförderung aus dem Wettbewerb und die Lohnentwicklung bei den Beschäftigten in der Aus- und Weiterbildungsbranche. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion zur Vergabepraxis in der Arbeitsförderung.

Auch der Umfang der Honorarkräfte, die in den ausgeschriebenen Maßnahmen eingesetzt sind, ist der BA /der Bundesregierung nicht bekannt. Im Jahr 2013 sind 13% der Dienstleistungsaufträge von der BA an Bieter vergeben worden, die im Vergabeverfahren erklärt haben, nicht unter den Geltungsbereich des Branchenmindestlohns zu fallen (nicht gefragt wurde danach, welche Bieter sich insgesamt unter diesen Bedingungen am Wettbewerb beteiligt hatten). Zur Preisentwicklung gibt die Bundesregierung an, dass es bei den durchschnittlichen Monatskostensätzen im Bereich der standardisierten Vergabemaßnahmen für Ausbildungsdienstleistungen in den Jahren 2010-2014 Preissteigungen in einer Spanne von 4,8% bis 30% gegeben habe.
Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Agenturen für Arbeit und die gemeinsamen Einrichtungen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Beschaffung von Arbeitsmarktdienstleistungen sehr frei. Insofern teilt die Bundesregierung die Kritik an einer standardisierten Vergabe nicht.

Kleine Anfrage 18-3118 - Antwort.pdfAnlage KA 18-3118 .pdf