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Arbeit für Menschen mit Behinderung_Beratung von zwei Anträgen im Bundestag: Integrationsbetriebe fördern und Gute Arbeit für Menschen mit Behinderung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Anfang Juli dieses Jahres wurden gleich zwei Anträge zur Teilhabe am Arbeitsleben im Bundestag beraten 1) Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen, vom 01.07.2015 von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD 2) Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen, vom 17.06.2015 der Fraktion die Linke. Das Wortprotokoll der Beratung im Bundestag liegt ebenfalls vor.

zu 1) Integrationsbetriebe fördern – Neue Chancen für schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt eröffnen

Demnach wollen die Union und SPD Integrationsbetriebe stärker fördern. Zu den geplanten Maßnahmen gehören u. a.

- die Schaffung von mehr Plätzen in den Integrationsbetrieben, es sollen 50 Millionen Euro für Anschubfinanzierung und Evaluierung, jeweils für die Jahre 2015/16/17, aus dem Ausgleichsfonds bereitgestellt werden.

-  die Erweiterung des Personenkreises der dort Beschäftigten um langzeitarbeitslose schwerbehinderte Menschen.

- die Prüfung, ob und in welchem Umfang Integrationsbetriebe für langzeitarbeitslose Schwerbehinderte sowie für Langzeitarbeitslose geöffnet werden könnten, die weiterhin aus dem Eingliederungstitel des SGB II zu finanzieren sind.

- das Anstreben der Verbesserung des Übergangsmanagements von der Schule in Integrationsfirmen .

- die Schaffung neuer „Zuverdienstbeschäftigungen“ für schwerbehinderte Menschen, in dem die Schwelle bei den begleitenden Hilfen im Arbeitsleben von bisher 15 Stunden (§ 102 Absatz 2 Satz 3 SGB IX) auf zwölf Stunden  für Integrationsbetriebe herabgesetzt werden soll.

- die besondere Berücksichtigung der  Integrationsbetriebe bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

- die Umbennenung dieser Betriebe in Inklusionsbetriebe.

- die Prüfung der Verbesserung der Gesundheitsförderung und die Weiterbildungschancen für behinderte Menschen.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales (Federführung), Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Tourismus und den Haushaltsausschuss überwiesen.

zu 2) Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen

Die Fraktion Die Linke fordert in ihrem Antrag u.a.

- den Behinderungsbegriff im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gemäß Artikel 1 Satz 2 UN-BRK und dem Verständnis der  Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) zu fassen

- ein beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm für Menschen mit Behinderungen mit Blick auf die Verringerung der Sonderwelten und den Ausbau einer inklusiven Arbeitswelt zu schaffen

- das System der Beschäftigungspflicht und der Ausgleichsabgabe umzugestalten

- Integrationsunternehmen und Integrationsabteilungen zu stärken

- Werkstätten schrittweise umzugestalten, z. B. die Abschaffung des arbeitnehmerähnlichen Status, verpflichtende Prüfung der BA vor der Zuweisung zur WfbM, ob nicht eine (unterstützte) Beschäftigung im Rahmen eines Integrationsprojektes möglich ist.

- Selbstvertretung und Mitbestimmung zu stärken


Beide Anträge wurde zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales (Federführung), Ausschuss für Wirtschaft und Energie, Ausschuss für Gesundheit, Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Ausschuss für Tourismus und den Haushaltsausschuss überwiesen.

Im Anhang beigefügt sind beide Anträge und die Auszüge aus dem Wortprotokoll zu den Beratungen des Bundestags am 2. Juli 2015  bzw. die zu Protokoll gegebenen Reden.

 Antrag Gute Arbeit für Menschen mit Behinderungen.pdf1805377 BT Drucksache Förderung von Integrationsbetrieben.pdf20150701_BT__Gute Arbeit_Linke.pdf20150701_BT_Integrationsbetriebe_CDU_CSU_SPD.pdf