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Arbeitshilfe "Gesundheitsversorgung im AsylbLG"

Arbeitshilfe "Gesundheitsversorgung im AsylbLG"

Das Bundesverfassungsgericht hat am 12. Juli 2012 festgestellt, dass die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG verfassungswidrig sind, da Art. 1 GG in Verbindung mit Art 20 GG ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums begründet.

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