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BAGFW Positionspapier zum Bundesteilhabegesetz: Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation

Fachinfo
Erstellt von Gabriele Sauermann

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Vorfeld der 7. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz am 19.02.2015 dem BMAS das BAGFW Positionspapier zur Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation übermittelt.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat im Vorfeld der 7. Sitzung der AG Bundesteilhabegesetz dem BMAS das BAGFW Positionspapier zur Weiterentwicklung der medizinischen Rehabilitation übermittelt. Menschen mit bestehenden Beeinträchtigungen erhalten oftmals keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Ein barrierefreier Zugang zu den medizinischen Rehabilitationsleistungen und -diensten ist oftmals nicht gewährleistet. Es gibt zu wenige ambulante und kaum mobile Dienste. Diese wie weitere Barrieren werden nicht annähernd durch ein gesondertes Kapitel zur medizinischen Rehabilitation im SGB XII gelöst. Die BAGFW fordert den Verbleib der Regelungen zur medizinischen Rehabilitation im SGB IX.

Die BAGFW fordert darüber hinaus:

  • Die Aufhebung der Nachrangigkeit der medizinischen Rehabilitation im Krankenversicherungsrecht gegenüber der kurativen Medizin (im § 40 SGB V).
  • Hinsichtlich der frühzeitigen Bedarfserkennung und Teilhabeplanung sind trägerübergreifende und einstufige Verfahren im Versorgungssystem sicherzustellen, auch um den Zugang zu erleichtern. Abschaffung des zweistufigen Verfahrens im GKV Bereich.
  • Sozialrechtlich ist klarzustellen, dass Leistungen der medizinischen Rehabilitation stationär, ambulant und mobil erbracht werden können. Die BAGFW begrüßt daher die explizite Aufnahme der Mobilen Rehabilitation als Form der Leistungserbringung im § 40 SGB V im Gesetzentwurf zum GKV-VSG.
  • Rehabilitationsmaßnahmen sind flexibler zu gestalten. Kombination stationärer, ambulanter und mobiler Leistungen, auch im Rahmen der Nachsorge. Die Leistungen nach § 26 SGB IX müssen auch als Einzelleistungen erbracht werden können.
  • Hinsichtlich der frühzeitigen Bedarfserkennung (und Teilhabeplanung) ist im Interesse behinderter Menschen im Versorgungssystem sicherzustellen, dass erste Anhaltspunkte für einen möglichen Rehabilitationsbedarf erkannt und überprüft werden. Eine chronische Erkrankung, Multimorbidität, (drohende) Pflegebedürftigkeit oder eben eine (drohende) Behinderung sind immer Anhaltspunkte für Rehabilitationsbedarf. Insbesondere chronisch kranke, pflegebedürftige und behinderte Menschen haben Interesse an einer trägerübergreifenden und zugleich auf den individuellen Bedarf bezogenen Bedarfsermittlung, zu der auch die Erhebung des medizinisch-rehabilitativen Bedarfs gehört. Hinsichtlich einer frühzeitigen und trägerübergreifenden Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sowie zum Sicherstellungsauftrag der Rehabilitationsträger hat die BAGFW Vorschläge für eine Reform des SGB IX gemacht.


Anlage: Positionspapier BAGFW zur medizinischen Rehabilitation
2014-05-21 Positionspapier med. Rehabilitation.pdf2014-05-21 Positionspapier med. Rehabilitation.pdf