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BAR_Bedarfsfeststellung und -planung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat die „Gemeinsame Empfehlung zur Erkennung und Feststellung des Teilhabebedarfs, zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe“ veröffentlicht.

Nach intensiven Beratungen wurden die vier schon zuvor bestehenden Gemeinsamen Empfehlungen zusammengeführt. Demnach hat ein idealtypischer Reha-Prozess folgende Phasen:

- Bedarfserkennung

- Bedarfsfeststellung

- Teilhabeplanung

- Durchführung von Leistungen

- „Aktivitäten zum/am Ende einer Leistung zur Teilhabe.

Klare und konkrete inhaltliche Regelungen stehen dabei für eine stärkere Ausrichtung an dem Selbstverständnis der Vereinbarungspartner und geben so Auskunft darüber, was die Regelungen für das Handeln der Leistungsträger bedeuten, welche Schnittstellen zu weiteren Akteuren im Reha-System bestehen und wie diese Akteure bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützt werden können. Für alle Phasen wurden Grundsätze definiert.

Die Gemeinsamen Empfehlungen sind bereits seit August dieses Jahres gültig. Sie sind im Anhang beigefügt und können auf der Homepage der BAR unter folgendem eingesehen werden.

http://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/publikationen/gemeinsame-empfehlungen/downloads/Broschuere4G.web.pdf


Anlage

Broschuere4G.web.pdf