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Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern tagten am 24.06. und 25.06. unter dem Vorsitz von Rheinland-Pfalz in Bad Dürkheim. Auf der jährlich stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz (GMK) werden allgemeine gesundheitspolitische Themen und Aufgaben der Länder beraten und abgestimmt. Einen Schwerpunkt der diesjährigen GMK bildete der Aufbau der Telematikinfrastruktur und die mit dem E-Health-Gesetz verbundenen Defizite in Bezug auf die Telemedizin und auf die Versorgung in ländlichen Regionen. Die Gesundheitsministerkonferenz sprach sich dafür aus, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit der Erstellung einer Strategie zum weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur beauftragt wird. Insbesondere sollen hier die Erfahrungen der Länder mit bestehenden Projekten aus Telemedizin und Telematik ausgetauscht werden.


Von der zu bildenden Bund-Länder-AG soll auch geklärt werden, welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis solcher Anwendungen für die Anerkennung in der Regelversorgung gestellt werden müssen. Den Nutzernachweis soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) übernehmen, um evaluierte Verfahren und Anwendungen auch in die Regelversorgung übernehmen zu können und so die wohnortnahe Versorgung u. A. auch mit telemedizinischen Leistungen zukünftig zu stärken.
Des Weiteren wurden auf der Gesundheitsministerkonferenz folgende Beschlüsse gefasst:

Ausbau der Schmerztherapie: In allen Kliniken soll es ein interdisziplinäres Schmerzmanagement geben. Der G-BA soll Qualitätskriterien für die Schmerztherapie erarbeiten.

Impfpflicht: Die Gesundheitsminister haben sich deutlich gegen eine Impfpflicht ausgesprochen. Aufklärung und Beratung werden weiterhin die Hauptmaßnahmen bei der Bekämpfung von insbesondere Infektionskrankheiten bilden.

Nationaler Impfplan: Die Länder haben am 24.06. den Weg für die Geschäftsstelle für den Nationalen Impfplan freigegeben und einen entsprechenden Beschluss gegengezeichnet. Dort sollen Ideen und Maßnahmen für bessere Impfquoten entwickelt werden. Die Geschäftsstelle wird voraussichtlich in München errichtet. Hintergrund ist, dass der Nationale Impfplan (NIP) durch ein zentrales Ansprech- und Koordinierungsgremium auf nationaler Ebene fortgeschrieben und weiterentwickelt werden soll.

Bereinigung von Schnittstellenproblemen: Die Schnittstellenproblematik zwischen gesundheitlicher (SGB V) und pflegerisch-betreuerischer (SGB XI) Versorgung wird als wichtiger Bestandteil künftiger Reformprozesse der verschiedenen Sozialgesetzbücher anerkannt.

Palliativ- und Hospizversorgung: Diese Versorgung soll Bestandteil der Regelversorgung werden.

Verbesserung der Hygienequalität in medizinischen Einrichtungen: Der G-BA soll zeitnah Indikatoren für die Hygienequalität erarbeiten.

Aufhebung der ärztlichen Mitteilungspflicht gem. § 294a SGB V: Das BMG wird gebeten zu prüfen, wie die gesetzlich verankerte ärztliche Mitteilungspflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden in Fällen sexualisierter Gewalt und Gewalt in engen sozialen Beziehungen gegen Erwachsene aufgehoben werden kann. Davon unbenommen bleibt die Mitteilungspflicht bei Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen und durch Betreuungsdienste.

Influenza-Pandemiefall: Künftig sollen Impfstoffe europaweit bestellt werden. Es gibt je Bundesland einen Versorgungsschlüssel von 30 Prozent der Bevölkerung.
Fachkräftesicherung: Es soll künftig mehr multiprofessionelle Teams geben. Dazu sollen die Berufsgesetze der therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen novelliert werden.

Allgemeinmedizin: Die Allgemeinmedizin in Studium und ärztlicher Weiterbildung soll ausgebaut und gefördert werden.

Die einzelnen Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz können über folgenden Link noch einmal im Einzelnen nachgelesen werden:

https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html?id=291&jahr=