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BSG_Urteil: Spezielle Rauchwarnmelder für gehörlose Versicherte

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Das Bundessozialgericht hat am 18.06.2014 entschieden, dass die die Kosten für die Versorgung eines gehörlosen Versicherten mit zwei speziellen Rauchwarnmeldern (mit Lichtsingnalen) für dessen Wohnung von der Krankenkasse zu übernehmen sind.

Das Bundessozialgericht (BSG) begründete die Entscheidung u. a. wie folgt: "Diese Geräte dienen einem grundlegenden Sicherheitsbedürfnis, sind in mittlerweile dreizehn von sechzehn Bundesländern bauordnungsrechtlich vorgeschrieben und ermöglichen gehörlosen Versicherten in der ihren Bedürfnissen angepassten Ausführung ein von fremder Hilfe unabhängiges selbstständiges Wohnen. Damit ist ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betroffen."

Das BSG-Urteil kann unter folgendem Link eingesehen werden.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13510&linked=urt.