BTHG_Bundesratsinitiative zum Einsatz von Schulintegrationshelfern für Kinder mit Behinderung.
Der Bundesrat hat sich am 16.10.2015 mit dem Antrag aus Nordrhein-Westfalen für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung befasst und hierzu eine Entschließung gefasst.
Die Länder möchten durch ihre Initiative den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibel und rechtssicher gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern zukünftig gebündelt werden können. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.
Aus Sicht des Bundesrates ist es zudem erforderlich, den Einsatz von Integrationshelfern für alle schulischen Angebote, das heißt neben den unterrichtlichen auch für außerunterrichtliche Angebote, wie die im Nachmittagsbereich öffentlich geförderten Bildungs- und Betreuungsangebote (zum Beispiel Offener Ganztag), als Hilfe zur angemessenen Schulbildung zu definieren und hier für Rechtssicherheit zu sorgen. Dies wird in der Bewilligungspraxis derzeit noch sehr uneinheitlich gehandhabt.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Der Antrag aus NRW und die Entschließung sind im Anhang beigefügt.