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Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Beschluss Bundesrat_ Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015

Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 plant der Bund die Kommunen in den Jahren 2015 bis 2017 in Höhe von jeweils einer Milliarde Euro pro Jahr zu entlasten, indem er einen höheren Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung übernimmt und den Gemeinden einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer überlässt. Diese Entlastung geschieht im Vorgriff auf das noch zu erarbeitende Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung, welches gemäß Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode geschaffen werden soll. Insgesamt sollen laut Koalitionsvertrag die Kommunen im Umfang von jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Das Gesetz beinhaltet auch Regelungen zur Entlastung der Kommunen durch Mittel des Bundes für den Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Am 10.10.2014 haben die Länder den Gesetzentwurf der Bundesregierung beraten. Als Ergebnis der Beratung wird festgehalten, dass die Länder die Absicht des Gesetzentwurfs, eine Entlastung im Bereich der Eingliederungshilfe zu erreichen, begrüßen. Der Bundesrat bekräftigt jedoch erneut seine Erwartung, dass das neue Bundesteilhabegesetz eine jährliche Entlastung der Länder und Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Euro sicherstellen nuss.

Der Beschluss des Bundesrats kann unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/14/926/926-pk.html#top-10