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Bundesteilhabegesetz_8. Beratung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Die versprochenen fünf Milliarden Euro für die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfereform werden aus dem Etat des BMAS herausgelöst. Damit wird die Basis für eine echte Teilhabereform für Menschen mit Behinderung entzogen.

Am 12. März 2015 fand die 8. Beratung zum „Bundesteilhabegesetz“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) statt. Schwerpunkte der Beratung waren finanzielle Aspekte zum geplanten Bundesteilhabegesetzes und insbesondere die Bewertung der bisherigen Vorschläge für die geplante Reform.

In der Beratung gab es bereits erste Informationen, dass die versprochenen fünf Milliarden Euro für die Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfereform aus dem Etat des BMAS herausgelöst und in andere Bereiche verschoben werden sollen. Das Bundeskabinett soll hierzu am 18.03.2015 beraten und beschließen. Weitere Informationen können der Pressemeldung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) unter folgendem Link entnommen werden:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/03/2015-03-03-PM09.html

Der Deutsche Landkreistag begrüßte bereits am 12.03.2015 die sich abzeichnende Verabredung innerhalb der Regierungskoalition, die zugesagte finanzielle Entlastung der Städte, Landkreise und Gemeinden in Höhe von 5 Mrd. € ab 2018 über einen anderen Weg als über die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen umzusetzen. Die Pressemeldung des Landkreistages kann unter folgendem link eingesehen werden:

http://www.landkreistag.de/presseforum/pressemitteilungen/1615-pressemeldung-150312a.html

Wenn am Mittwoch das Bundeskabinett die Eckwerte für den Haushalt für die nächsten Jahre beschließt, wird auch verfügt, dass die angekündigten Milliarden in ein Investitionsprogramm für die Kommunen fließen sollen. Somit wird das Eintreten, was alle befürchtet haben: Es wird eine Entkopplung von Finanzen und Inhalten bei der geplanten Reform erfolgen, womit die Basis für eine echte Teilhabereform entzogen wird.

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat der Paritätische in einer Pressemeldung von heute eine verlässliche Finanzierung und Verbesserungen für Menschen mit Behinderung gefordert. Bereits in der letzten Woche hatte der Paritätische im Rahmen eines Appells darauf hingewiesen, dass den Betroffenen nicht zu vermitteln ist, wenn am Ende nur eine finanzielle Entlastung der Kommunen rauskäme und die Verbesserungen für Menschen mit Behinderung weiter aufgeschoben würden (PM vom 10. und 17.03.2015 http://www.der-paritaetische.de/startseite/artikel/news/bundesteilhabegesetz-paritaetischer-fordert-verlaessliche-finanzierung-und-verbesserungen-fuer-mens/).

Das Netzwerk Artikel 3 hat kurzfristig zur Aktion „Versprochen ist Versprochen … Keine Haushaltstricks auf Kosten der Teilhabe behinderter Menschen“ am 18. März von 10.30 – 11.30 Uhr vor dem Bundeskanzleramt (Treffpunkt 10.30 Uhr am Washington Platz vor dem Hauptbahnhof) in Berlin eingeladen. Die Einladung ist im Anhang beigefügt.

In der Beratung am 12.03.2015 wurde auch das Protokoll der 7. Beratung vom 19.02.2015 verabschiedet. Dieses kann einschl. der Anlagen auf der Homepage beim BMAS unter folgendem Linke eingesehen werden:

http://www.gemeinsam-einfach-machen.de/BRK/DE/StdS/Bundesteilhabegesetz/7_Sitzung/7_sitzung_node.html

Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe „Bundesteilhabegesetz“ ist für den 14.04.2015 in Berlin geplant. Man darf also auf den Bericht und die Einschätzung des BMAS zu den Inhalten der geplanten Reform - ohne finanzielle Spielräume - gespannt sein.

150318_Aufruf_Bundesteilhabegesetz_Kanzleramt-3.doc