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Bundesteilhabegesetz_Inklusive Bildung

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Angemessene Schulbildung für Menschen mit Behinderungen und Integrationshilfen im Sinne einer inklusiven Beschulung weiterentwickeln - Bundesratsantrag NRW

Nordrhein-Westfalen setzt sich für die wirksame Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen ein. Mit einer Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern – Poolen von Integrationshilfen rechtssicher ermöglichen – möchte das Land die Bundesregierung bitten, im Rahmen des geplanten Bundesteilhabegesetzes die derzeitigen Hilfen zur angemessenen Schulbildung weiterzuentwickeln.  Das Land möchte durch seine Initiative den Einsatz von Integrationshelfern bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher gestalten. Mit dem sogenannten Poolen sollen die Leistungen von Integrationshelfern künftig gebündelt werden können. Dadurch würde die Möglichkeit geschaffen, dass ein Integrationshelfer mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.

Die Vorlage wurde am 10. Juli 2015 im Plenum des Deutschen Bundesrats vorgestellt und zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik verwiesen.  Der Antrag ist im Anhang beigefügt.