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Bundesteilhabegesetz: Paritätischer fordert deutliche Nachbesserungen durch den Bundestag

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 28.06.2016

Als nach wie vor „mangelhaft“ bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband den heute vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG). Trotz tatsächlicher Verbesserungen gegenüber den Vorläuferentwürfen seien wesentliche Schwachstellen noch immer nicht ausgeräumt. Der Verband warnt vor einem „Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention“ und fordert den Bundestag zu deutlichen Korrekturen auf.

„Von den geplanten Verbesserungen profitieren längst nicht alle Menschen mit Behinderung gleichermaßen. Gerade für Menschen mit besonders hohem Unterstützungsbedarf drohen sogar echte Verschlechterungen. Wer noch erwerbstätig sein kann, wird gefördert, viele andere drohen künftig von Teilhabeleistungen ausgeschlossen und in die Pflege verschoben zu werden“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Der Paritätische dagegen fordert Teilhabe für alle, unabhängig vom möglichen Erwerbsstatus oder vom notwendigen Unterstützungsbedarf.“ Der Verband weist darauf hin, dass alles andere auch nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar wäre.

Der Verband, der über 80 bundesweite Organisationen der Behindertenhilfe und der Gesundheitsselbsthilfe vertritt, fordert mit der Aktion „Das Bundesteilhabegesetz – SO NICHT!“ Bundesregierung und Bundestag zu tiefgreifenden Korrekturen im Sinne der Betroffenen auf.

Mehr Infos unter: www.paritaet.org/bthg