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Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetz III_Bundestagsdrucksachen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Die Bundestagsdrucksachen für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) und den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) liegen vor.

Nach Informationen des Paritätischen werden die ersten Lesungen zum Bundesteilhabegesetz am 22.09.2016 und zum Pflegestärkungsgesetz am 23.09.2016 im Bundestag stattfinden. Dafür sollen nach jetzigem Kenntnisstand jeweils 38 Minuten zur Verfügung stehen. Der Termin für die Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales zum Bundesteilhabegesetz soll am 07.11.2016 sein.

Im Pflegestärkungsgesetz III sind für Menschen mit Behinderung sowie den Diensten und Einrichtungen insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung:

- das Vorrang- bzw. Nachrangverhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung, Pflegehilfe  und Eingliederungshilfe (§ 13 SGB XI sowie  §§ 63b und 64 SGB XII),

- die Ausweitung des § 43a SGB XI auf ambulante Wohnformen, in denen das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz zur Anwendung kommt und

- der Besitzstandsschutz für pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in der häuslichen Pflege (§ 145 SGB XI).

Weitere Informationen - Kritikpunkte, Stellungnahmen, Flyer, Postkarten - zum Bundesteilhabegesetz können unter folgendem Link eingesehen werden: http://www.der-paritaetische.de/bthg/

Die Drucksachen sind im Anhang beigefügt.

1809518.pdf1809522.pdf