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Die Frist nicht ungenutzt verstreichen lassen: PEPP verhindern – Für eine menschenwürdige Behandlung in der Psychiatrie und Psychosomatik

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Ein breites Bündnis, initiiert von Attac Deutschland, der Gewerkschaft ver.di und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband, wendet sich in einem gemeinsamen Positionspapier gegen die Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP). Das Bündnis wird u. A. vom Dachverband Gemeindepsychiatrie e.V., der Soltauer Initiative und dem Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte unterstützt. Die Bündnispartner vertreten die Ansicht, dass das neue Entgeltsystem eine inakzeptable Ökonomisierung der Versorgung hilfebedürftiger Menschen zur Folge hat. Das Positionspapier wurde heute der Öffentlichkeit vorgestellt.

In seinem 10-Punkte-Papier fordert das Bündnis, den fehlsteuernden PEPP-Prozess endlich zu beenden. Die Prinzipien der Fallpauschalen (DRGs) aus dem somatischen Bereich könnten nicht auf die Psychiatrie übertragen werden. Es müsse ein Prozess eingeleitet werden, um das Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik dahingehend zu überarbeiten, dass es die realen Bedarfe und den notwendigen Aufwand für Therapie und medizinisch-pflegerische Versorgung abbildet und vergütet. Vor allem müssten die ambulante Versorgung und der Behandlungsbedarf von schwer(st) psychisch kranken Menschen sachgerecht abgebildet werden. Weiterhin wird gefordert, dass die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) gültig bleibt. Ihre Umsetzung zu 100 Prozent soll in allen Krankenhäusern mit Pflichtversorgung durch ergänzende Auflagen und die verbindliche Kontrolle durch die Bundesländer sichergestellt werden. Die Personalverordnung müsse weiterentwickelt und dem aktuellen wissenschaftlichen Standard entsprechend angepasst werden.

Nachdem das Positionspapier heute öffentlich vorgestellt wurde, wird das Bündnis in einem nächsten Schritt an die Gesundheitspolitiker/innen des Bundes und der Länder appellieren, daran mitzuwirken, den fehlsteuernden und ungerechten PEPP-Prozess endgültig zu beenden.

Das ausführliche Positionspapier ist als pdf-Datei angefügt.

Zum Hintergrund:

Mit der Verabschiedung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHRG) wurde im Jahr 2009 festgelegt, dass für psychiatrische und psychosomatische Fachkrankenhäuser sowie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie ein durchgänigiges. Leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten“ (PEPP) einzuführen ist. Nach einer budgetneutralen Phase von 2013 bis 2016 sollte gemäß des Psychiatrie-Entgeltgesetzes eine Konvergenzphase von 2017 bis 2021 folgen, in der die vorher jeweils krankenhausindividuellen Preise vereinheitlicht werden. Für die Jahre 2013 und 2014 konnten die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen frei entscheiden, ob sie von dem neuen Entgeltsystem Gebrauch machen wollen oder nicht (optierende Kliniken). Trotz der budgetneutralen Phase bis Ende 2018, in der das Erlösbudget weiterhin krankenhausindividuell vereinbart wird, entscheiden sich immer mehr psychiatrische Kliniken vor allem aus wirtschaftlichen Gründen dafür, das neue Entgeltsystem einzuführen.

Positionspapier „PEPP verhindern“ und \'Brief an Bundesgesundheitsminister Gröhe:

150901_Positionspapier_PEPP.pdf150901_Positionspapier_PEPP.pdf150902_Schreiben_BMG.pdf150902_Schreiben_BMG.pdf