E-Health-Gesetz passiert Bundesrat
Das Gesetzgebungsverfahren zum E-Health-Gesetz ist abgeschlossen. Der Bundesrat hat das zustimmungsfreie Gesetz in seiner Sitzung vom 18.12.15 passieren lassen. Das Gesetz beinhaltet u.A. folgende Zielsetzungen: - die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte zu unterstützen, - die Telematikinfrastruktur (TI) mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer zu öffnen, - die Strukturen der Gesellschaft für Telematik (gematik) zu verbessern und ihre Kompetenzen zu erweitern, - telemedizinische Leistungen zu fördern.
In der Schlussphase der parlamentarischen Beratungen wurden die Regelungen zum elektronischen Entlassbrief gestrichen. Dadurch sind die Krankenhäuser von dem Gesetz nur noch mittelbar über die Arbeiten der gematik zur Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte betroffen. Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt somit auf dem vertragsärztlichen Bereich. Hierzu zählen u.A. folgende Neuregelungen:
Online-Versichertenstammdaten-Management
Erste Anwendung der Telematikinfrastruktur wird die online-Prüfung und Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sein. Der Gesetzgeber hat die gematik dazu verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zur Nutzbarkeit des online-Versichertenstammdatenmanagements bis zum 30.06.2016 umzusetzen.
Medikationsplan
Ab Oktober 2016 haben Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, einen Rechtsanspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch einen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt. Ab Januar 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der eGK abrufbar sein. Zuvor müssen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Bundesärztekammer (BÄK) und der Deutsche Apothekerverband (DAV) Inhalte und Struktur des Medikationsplans vereinbaren. Bis 31.07.2017 muss die gematik alle erforderlichen Maßnahmen für eine Nutzung des Medikationsplans über die Telematikinfrastrukur treffen.
Telemedizinische konsiliarische Röntgenbefundung und Videosprechstunde
Ab April 2017 wird die telemedizinische konsiliarische Röntgenbefundung und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung eingeführt.
Notfalldatenmanagement
Bis 31.12.2017 muss die gematik alle erforderlichen MAßnahmen für die Nutzung des Notfalldatenmanagements abschließen. Versicherte erhalten ab 2018 die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ihre notfallrelevanten medizinischen Daten der eGK auch zur Unterstützung ihrer Behandlung in der Regelversorgung bereitzustellen.
Elektronische Patientenakte und Patientenfach
Bis 31.12.2018 muss die gematik die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, dass alle Patienten eine fall- und einrichtungsübergreifende Patientenakte und ein elektronisches Patientenfach für eigene bereitzustellende Gesundheitsdaten nutzen können.
Ausbau der Telematikinfrastruktur
Die Telematikinfrastruktur soll auch für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen ohne Einsatz der eGK genutzt werden können. Es sollen zukünftig auch weitere Leistungserbringer wie beispielsweise Personen nicht-approbierter Gesundheitsberufe, die Telematikinfrastruktur nutzen können. Die gematik muss gemeinsam mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bis zum 30.06.2016 die erforderlichen Voraussetzungen festlegen.