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EU-Recht ermöglicht einfachen Kuchenverkauf in Schulen und KITA

Das eine Bundesland plant Kuchensteuern in der Schule, das andere Bundesland nicht. Entsprechende Medienberichte, wonach die EU die Erhebung von Mehrwertsteuer auf Kuchenverkäufe an Schulen oder KITA vorschreiben würde, sind falsch. Mit entsprechenden Plänen scheinen einige Bundesländer über das Ziel der EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie von 2006 hinauszuschießen. Der Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Jörg Wojahn, nennt das einen klassischen Fall von Goldplating. "Oder, auf gut Deutsch, päpstlicher sein als der Papst."

"Goldplating bedeutet, dass jede Ebene – in Deutschland also Bund und Länder – eine EU-Richtlinie noch strenger umsetzt, als es eigentlich notwendig wäre. In der ursprünglichen EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie von 2006 steht, dass Einrichtungen öffentlichen Rechts wie Schulen grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Dies gilt allerdings nicht, wenn durch ihre Tätigkeiten eine größere Wettbewerbsverzerrung zu privaten Unternehmen entsteht. Jörg Wojahn gibt ein Beispiel: „Wenn eine Schülergruppe drei Mal Kuchen verkauft, um ihre Schulparty zu finanzieren, ist das natürlich gar kein Problem. Wenn der geschäftstüchtige Schülersprecher sich aber jeden Morgen auf den Schulhof stellt und den Kuchen billiger anbietet als die Bäckerin nebenan, ist dies eine Wettbewerbsverzerrung.“ In diesem Falle greife dann die Regel, dass der Verkauf besteuert werden müsse.

EU-Vertreter Wojahn appelliert an Bund und Länder, die Umsetzung der Richtlinie erneut zu überprüfen, damit auch die nationalen und regionalen Regeln ihrem Geist entsprechen. Dieser solle nämlich nur den fairen Wettbewerb schützen, aber keine unnötige Bürokratie entstehen lassen. Bayern habe beispielweise schon Möglichkeiten gefunden, die Regeln entsprechend zu gestalten, dass sie kleine Kuchenverkäufe nicht unnötig belaste. „Denn natürlich verbietet Brüssel keiner Kita und keiner Schule den Kuchenverkauf“, sagt Jörg Wojahn."

Zitiert aus der Pressemeldung der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 19. Mai 2022