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Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes

Fachinfo
Erstellt von Claudia Scheytt

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2016 in Kraft. Anlässlich des 10-jährigen Bestehens des AGG hat die Antidiskriminierungsstelle am 9. August 2016 eine umfassende Evaluation des Gesetzes vorgestellt.

Die vorliegende Evaluation konzentriert sich auf die rechtliche Entwicklung des Gesetzes und deren praktische Wirksamkeit.

Dabei werden u. a. folgende Aspekte thematisiert:

- die Frist zur Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und/oder Entschädigung

- das Klagerecht für Antidiskriminierungsverbände

- der Schutz bei sexueller Belästigung

- die Verpflichtung angemessene Vorkehrungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu treffen

- der Schutz bei Fremdpersonaleinsatz

- die Dreieckskonstellationen im Arbeits- und Zivilrecht

Der Evaluationsbericht ist im Anhang beigefügt.

AGG_Evaluation.pdfAGG_Evaluation.pdf